259/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Senkung der Gerichtsgebühren

 

 

Der Zugang zur Justiz ist ein grundlegendes Recht in einem demokratischen Rechtsstaat. Hohe Gerichtsgebühren, wie in Österreich, stellen eine erhebliche Hürde dar, insbesondere für Menschen mit niedrigerem Einkommen. Eine Senkung der Gerichtsgebühren würde sicherstellen, dass gemäß Artikel 6 EMRK alle Bürger unabhängig von ihrem finanziellen Status Zugang zu rechtlichem Beistand und fairen Gerichtsverfahren haben.

 

Ein funktionierendes Rechtssystem ist essenziell für das Vertrauen der Bürger in den Staat. Wenn der Zugang zur Justiz durch hohe Kosten eingeschränkt wird, leidet die Rechtsstaatlichkeit. Eine Senkung der Gerichtsgebühren würde das Vertrauen in die Justiz stärken.

 

Im 10. Evaluationsbericht des Europarats für die Effizienz der Justiz (CEPEJ)[1] wird die Bedeutung eines kostengünstigen Zugangs zur Justiz betont. Österreich sollte, so der Bericht, sich an diesen internationalen Standards orientieren und Maßnahmen ergreifen, um die finanziellen Barrieren für den Zugang zu Gerichten zu senken. Der Bericht zeigt auf, dass Länder mit niedrigeren Gerichtsgebühren oft eine höhere Effizienz und Zufriedenheit im Justizsystem aufweisen.[2]

 

Eine Senkung der Gerichtsgebühren, insbesondere der Grundbuch- und Firmenbuch-gebühren, könnte auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Ein effizienteres und zugänglicheres Justizsystem würde die Rechtssicherheit erhöhen und somit das Vertrauen von Investoren und Unternehmen in den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Dies könnte langfristig zu wirtschaftlichem Wachstum beitragen.

 

Von 2010 bis 2022 haben sich die Einnahmen durch Gerichtsgebühren von € 779.840.000,- auf € 1.499.083.918,- erhöht. Das ist eine Erhöhung von € 719.243.918,-. In Europa hingegen hat sich der Durchschnitt der Einnahmen von € 214.88.157,- auf € 247.524.984,- erhöht. Hier ist Österreich der Spitzenreiter in der EU und in Europa gesamt.

 

Hohe Gerichtsgebühren benachteiligen speziell sozial schwache Bevölkerungs-gruppen. Eine Senkung der Gebühren wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit in unserem Land.

 

Eine Senkung der Gerichtsgebühren ist ein notwendiger Schritt, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Gerichtsgebühren vorsieht, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern.“

 

 

 

 

 

In formeller Sicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.coe.int/en/web/cepej/special-file

[2]    österreichisches anwältinnenblatt 02_2025

https://www.oerak.at/fileadmin/user_upload/Anwaltsblatt/25_anwbl02.pdf