266/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 13.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einstellung der Zahlungen an die Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität
Österreich finanziert bilateral und über diverse EU-Töpfe die Kriegspartei Ukraine. Der „Ukraine Support Tracker“[1] des Kieler Instituts für Weltwirtschaft erfasst die militärische, finanzielle und humanitäre Hilfe, welche Regierungen seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine am 24. Januar 2022 an die Ukraine geleistet haben. In der aktuellen Statistik (April 2025) des „Ukraine Support Trackers“ führt dieser an, dass Österreich die Ukraine mittlerweile in einer Höhe von 3,7 Milliarden Euro (!) unterstützt hat. Das Institut beziffert die Zahlungen über EU-Finanzierungsmechanismen mit 2,76 Milliarden Euro, die bilateralen Zahlungen mit 860 Millionen Euro.
Hervorzuheben sind jene Milliardenausgaben der EU-Mitgliedstaaten, welche über die sogenannte Europäische Friedensfazilität abgewickelt werden und unter anderem an die ukrainischen Streitkräfte fließen. Konkret wurden den ukrainischen Streitkräften über diesen Finanzierungsmechanismus bisher 11,1 Milliarden Euro bereitgestellt![2] Die Obergrenze dieser Fazilität wurde mehrfach angehoben und beläuft sich nun auf über 17 Milliarden Euro[3], wobei Österreich einen Finanzierungsanteil von 2,79 Prozent trägt. Bei einer Ausschöpfung bis zur Obergrenze im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 bedeutet dies für den österreichischen Steuerzahler einen Beitrag in Höhe von etwa 474 Millionen Euro!
Bereits im Bundesfinanzgesetz 2024 ist die Ermächtigung festgehalten, bis zu 185 Millionen Euro allein im Finanzjahr 2024 in die sogenannte Friedensfazilität einzuzahlen![4]
Eine effektive Kontrolle der Mittelverwendung ist nicht gewährleistet. Die österreichische Bundesregierung kontrolliert nicht, wohin die von ihr freigegebenen Milliarden fließen und vertraut bei deren Kontrolle auf die Institutionen der Europäischen Union – welche selbst von einem Korruptionsskandal in den nächsten schlittern. Diese Gefahr betont selbst der frühere EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, welcher vor einem übereilten Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union warnt: „Wer mit der Ukraine zu tun gehabt hat, der weiß, dass das ein Land ist, das auf allen Ebenen der Gesellschaft korrupt ist.“[5]
Die Bundesregierung transferiert folgerichtig in Zeiten, in denen jeder Euro im eigenen Land gebraucht werden würde, Milliardenbeträge ins Ausland. Doch die Zahlungen in die Ukraine sind nicht nur aus diesem Grund zu beenden, sondern auch, weil es neutralitätswidrig ist, eine Kriegspartei in einer militärischen Auseinandersetzung zu unterstützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die neutralitätswidrigen Zahlungen an die Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität einzustellen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.ifw-kiel.de/publications/ukraine-support-tracker-data-20758/
[2] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/
[3] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/03/18/ukraine-assistance-fund-council-allocates-5-billion-under-the-european-peace-facility-to-support-ukraine-militarily/
[4] Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2024, S. 5
https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2024/bfg/Bundesfinanzgesetz_2024.pdf
[5] https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/in-granada-geschlossen-an-der-seite-der-ukraine-europa-gipfel-tagt-id68076666.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-beitritt-der-ukraine-jean-claude-juncker-warnt-19220736.html