Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 – WaffG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 – WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 211/2021, wird wie folgt geändert:

1. Zu dem bisherigen Text des § 22 Abs. 2 Z 4: „es sich um einen Angehörigen der Justizwache handelt“ wird der abschließende Punkt „.“ durch das Wort „oder“ ersetzt und wird einen Absatz darunter folgende Ziffer 5 angefügt:

         „5. es sich um einen Angehörigen des Jagdkommandos handelt.“