27/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten KO Herbert Kickl, MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Anhebung der „Bankenabgabe“
Das Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) wurde mit Artikel 56 Budgetbegleitgesetz 2011 in der 90. Sitzung des Nationalrates am 20.12.2010 beschlossen und ist mit 1.1.2011 in Kraft getreten (BGBl I 2010/111). Die Stabilitätsabgabe ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe iSd § 10 Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024), die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach einem einheitlichen Schlüssel aufgeteilt wird. Bei Abgaben mit einheitlichem Schlüssel entfallen gemäß § 11 Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024) 67,934% auf den Bund, 20,217% auf die Länder und 11,849% auf die Gemeinden.
Die Erläuterungen zum Stabilitätsabgabegesetz (981 der Beilagen XXIV. GP, Seite 6 f) enthalten unter anderem folgende Ausführungen:
„Die weltweite Finanzkrise hat spürbare Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Staatsfinanzen gehabt. Einer der wesentlichen Verursacher dieser Finanzkrise waren die Finanzmärkte, von denen sich die Krise auf die reale Wirtschaft übertragen hat. Die Republik Österreich hat seit dem Jahr 2008 durch umfangreiche Bankenhilfspakete, Konjunkturpakete und weitere Stabilisierungsmaßnahmen die Folgen der Finanzkrise so weit wie möglich abgefedert und durch diese Maßnahmen wesentlich zu einer Stabilisierung der Finanzmärkte und Banken in Österreich beigetragen. Durch diese Maßnahmen wurde der Staatshaushalt in den Jahren von 2008 bis 2010 erheblich belastet.
Die nun vorgesehene Stabilitätsabgabe soll einerseits eine Beteiligung der Kreditinstitute, die von diesen Maßnahmen erheblich profitiert haben, an den Krisenkosten darstellen und zum anderen soll damit dem Ziel der Finanzmarktstabilität Rechnung getragen werden. Die Abgabe soll auch eine allgemeine Sicherungsmaßnahme für Leistungen des Staates in Zeiten von Finanzkrisen darstellen. Außerdem können durch eine Stabilitätsabgabe Lenkungseffekte erzielt werden, indem risikoreichere Finanzierungsinstrumente besteuert werden, wodurch indirekt auch die systemische Finanzmarktstabilität gefördert wird.
[…]
Nach einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank kann die Stabilitätsabgabe einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität leisten und hat einen vernachlässigbaren Effekt auf das Wirtschaftswachstum.
[…]
Es wird ein jährliches Aufkommen von rund 500 Mio. Euro aus der Stabilitätsabgabe angestrebt.“
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 24.2.2010 betreffend die Einführung einer „Bankenabgabe“ (4563/J XXIV. GP) hat der damalige Finanzminister DI Josef Pröll in seiner Anfragebeantwortung (4626/AB XXIV. GP) die „Bankenstabilitätsabgabe“ unter anderem als „Teil der Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgets ab dem Jahr 2011“ bezeichnet. Die Anfragebeantwortung schließt mit folgendem Satz: „Mit der Stabilitätsabgabe wird der Finanzsektor, der im Zuge der Finanzkrise massiv von der Unterstützung durch das Bankenpaket profitiert hat, einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushalts leisten.“[1]
Die Regierungszeit unter FPÖ-Beteiligung ab Ende 2017 war eine Zeit der Budgetsanierung. Lag das Budgetdefizit 2017 noch bei rund 6,87 Mrd Euro, so konnte das Budgetdefizit 2018 bereits auf rund 1,1 Mrd Euro reduziert werden. 2019 – dem letzten Jahr der Regierungszeit unter FPÖ-Beteiligung – konnte sogar erstmals seit 1954 ein Budgetüberschuss von rund 1,49 Mrd Euro erwirtschaftet werden.
Nach dem abrupten Ende der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung kam es ab 2020 zu einer ÖVP-Grünen-Regierung. Das multiple Versagen dieser Bundesregierung bei der Coronapolitik, der Sanktionspolitik, der Asylpolitik und der Inflationsbekämpfung hat die Steuerzahler und die zukünftigen Generationen viele Milliarden Euro gekostet und einen finanziellen Scherbenhaufen (Rekordbudgetdefizite und Rekordschulden) verursacht.
Dementsprechend hoch waren die Budgetdefizite unter der ÖVP-Grünen-Bundesregierung:
Budgetdefizit 2020 22,47974 Mrd Euro
Budgetdefizit 2021 17,94856 Mrd Euro
Budgetdefizit 2022 20,76194 Mrd Euro
Budgetdefizit 2023 8,01413 Mrd Euro
Budgetdefizit 2024 (BVA) 20,85499 Mrd Euro
Auf Grund dieses finanziellen Scherbenhaufens drohte der Republik Österreich die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ÜD-Verfahren) durch die Europäische Union. Was 300 ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierungsverhandlern in 33 Arbeitsgruppen in drei Monaten nicht gelungen ist, ist den sechs FPÖ-ÖVP-Regierungsverhandlern Mitte Jänner 2025 in drei Tagen gelungen, nämlich die Abwendung des EU-Defizitverfahrens. Durch ein Maßnahmenpaket in Höhe von 6,39 Mrd Euro für 2025 konnte die Budgethoheit der Republik weiter sichergestellt werden.
Die Vermeidung eines EU-Defizitverfahrens muss auch Ziel jeder künftigen Bundesregierung sein. Zur nachhaltigen Budgetsanierung ist eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig; jeder muss seinen Beitrag zur Budgetsanierung leisten – insbesondere auch die Banken!
Eine höhere Belastung österreichischer Banken ist auch laut dem EZB-Ratsmitglied und OeNB-Gouverneur Robert Holzmann eine „sinnvolle Wahl“, das Budgetloch zu stopfen.[2] Immerhin hätten die Banken in der jüngeren Vergangenheit auch stark von den hohen Zinsen und der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) profitiert.[3]
Während die „Bankenabgabe“ in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils über 500 Mio Euro betrug, reduzierte sich diese in den Jahren 2017 bis 2020 auf durchschnittlich jeweils 350 Mio Euro. In den Folgejahren reduzierte sich das Aufkommen weiter bis zuletzt 151 Mio Euro im Jahr 2024.
Der Beitrag der Banken zur Budgetsanierung soll durch eine Erhöhung der derzeitigen „Bankenabgabe“ erfolgen, die auch SPÖ-Parteiobmann Babler in den letzten Wochen und Monaten mehrfach gefordert hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zum Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) vorzulegen, die die Anhebung der Stabilitätsabgabe auf das Niveau bei deren Einführung im Jahr 2011 (insbesondere 0,055% bis zu einer Bemessungsgrundlage von 20 Mrd Euro bzw 0,085% ab Überschreiten der Bemessungsgrundlage von 20 Mrd Euro) sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXIV/AB/4626/fnameorig_184861.html
[2] Siehe Bloomberg vom 27.1.2025:
https://www.bloomberg.com/news/articles/2025-01-27/bankenabgabe-zur-budget-sanierung-sinnvolle-wahl-holzmann
[3] Siehe Der Standard vom 18.2.2025:
https://www.derstandard.at/story/3000000257850/notenbank-chef-holzmann-sieht-gute-gruende-fuer-eine-bankenabgabe