272/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 14.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Informationsoffensive zu sicherheitsrelevanten Migrationsfolgen

 

 

Eine Reihe von unzureichenden Beantwortungen parlamentarischer Anfragen durch den Bundesminister für Inneres aus jüngster Zeit offenbaren, dass dieser über zahlreiche äußerst sicherheitsrelevante Informationen keine Auskunft geben kann bzw. diese Informationen fahrlässigerweise nicht erheben lässt.

 

Der Bundesminister für Inneres weiß z.B. nicht, wie viele Personen sich in Österreich insgesamt aufhalten, obwohl selbige eine rechtskräftig negative Entscheidung im Asylverfahren erhalten haben.[1]

 

Ebenso wenig konnte von ihm beantwortet werden, welchen Schutzstatus fremde Tatverdächtige für sich in Anspruch nehmen konnten, bzw. ob diese sich legal oder illegal im Land aufhielten. Nicht einmal die Zahl der durch fremde Tatverdächtige verletzte Polizisten konnte der Innenminister anführen.[2]

 

Der Bundesminister für Inneres konnte in einer weiteren Anfragebeantwortung nicht beantworten, wie viele Fremde seit Abschluss bestehender Rücknahmeabkommen in die jeweiligen Herkunftsländer abgeschoben wurden. Als Begründung wurde nur mitgeteilt, dass es keine statistische Erfassung der Zieldestinationen bei der Rückkehr gibt.[3]

 

Des Weiteren konnte er in einer Anfragebeantwortung nicht ausführen, wie viele Polizeieinsätze es in Asylunterkünften gab und wie viele Polizisten hierbei verletzt wurden.[4]

 

Der Schutz der eigenen Bevölkerung muss für jede Bundesregierung immer die höchste Priorität haben. Im Sinne der inneren Sicherheit ist es vollkommen unverantwortlich, über die angeführten Sachverhalte keine Informationen zu erheben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Informationen zu folgenden sicherheitsrelevanten Statistiken zu erheben und diese auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres monatlich zu veröffentlichen:

·         Anzahl der illegal und legal aufhältigen Migranten in Österreich

·         Anzahl der illegal aufhältigen Migranten in Österreich, welche eine rechtskräftig negative Entscheidung im Asylverfahren erhalten haben

·         Aufschlüsselung der fremden Tatverdächtigen nach Deliktarten sowie nach dem jeweiligen Schutzstatus und Herkunftsland, sowie Informationen darüber, ob diese Tatverdächtigen in weiterer Folge ihren Schutzstatus verloren haben und außer Landes gebracht wurden

·         Anzahl von Polizeieinsätzen in Asylunterkünften

·         Anzahl im Dienst verletzter Polizisten durch fremde Tatverdächtige

·         Anzahl im Dienst verletzter Polizisten durch fremde Tatverdächtige im Rahmen von Polizeieinsätzen in Asylunterkünften

·         Zieldestinationen von Migranten bei durchgeführten Rückübernahmen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.



[1]    506/AB vom 25.04.2025 zu 487/J (XXVIII. GP)

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/506/imfname_1679313.pdf

[2]    570/AB vom 25.04.2025 zu 453/J (XXVIII. GP)

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/570/imfname_1679638.pdf

[3]    502/AB vom 25.04.2025 zu 482/J (XXVIII. GP)

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/502/imfname_1679298.pdf

[4]    540/AB vom 25.04.2025 zu 518-525/J, 618/J (XXVIII. GP)

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/540/imfname_1679550.pdf