273/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 14.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Obligatorischer Instrumentalunterricht für angehende Volksschul-lehrkräfte
Musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Persönlich-keitsentwicklung und frühkindlicher Förderung. Zahlreiche empirische Studien belegen den positiven Einfluss musikalischer Aktivitäten auf kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Kompetenzen von Kindern. Besonders im Grundschulalter wirkt sich das aktive Musizieren nachweislich förderlich auf Konzentration, Teamfähigkeit, Kreativität sowie mathematisch-logisches Denken aus.[1],,[2]
Die Volksschule stellt den ersten institutionellen Bildungsraum dar, in dem Kinder grundlegende Lernerfahrungen sammeln. In diesem Kontext kommt dem musikalischen Tun eine zentrale Rolle zu. Gemeinsames Singen, Instrumentalspiel und rhythmische Bewegung gehören zu den wichtigsten Bestandteilen eines kindgerechten Unterrichts und fördern nicht nur kulturelle Teilhabe, sondern auch das soziale Miteinander in der Klassengemeinschaft.
Vor der Umstellung auf das Bachelor-Master-System im Zuge der „PädagogInnen-bildung NEU“[3] 2013 war der Erwerb grundlegender Fertigkeiten auf einem Begleit-instrument – insbesondere Klavier oder Gitarre – ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung von Volksschullehrkräften.[4],,[5] Dadurch wurde sichergestellt, dass angehende Lehrer über die praktischen und didaktischen Voraussetzungen verfügten, um Musikunterricht eigenständig, fachlich fundiert und kreativ gestalten zu können.
Die derzeitige curriculare Ausgestaltung, in der musikalisch-praktische Kompetenzen lediglich über Wahlpflichtmodule vermittelt werden[6], hat bereits zu einer spürbaren Schwächung dieses Bildungsbereichs geführt. Dies stellt einen bildungspolitischen Rückschritt dar – mit negativen Auswirkungen auf die kulturelle Teilhabe und die individuelle Entwicklung von Kindern.
Angesichts der fundamentalen Bedeutung musikalischer Erziehung ist es daher geboten, den verpflichtenden Instrumentalunterricht als integralen Bestandteil des Lehramtsstudiums Primarstufe wieder einzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen des Curriculums für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe wieder einen obligatorischen Instrumentalunterricht einzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass die musikalische Grundbildung aller angehenden Volksschul-lehrkräfte im Sinne einer qualitätsvollen Unterrichtsgestaltung gesichert wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zuzuweisen.
[1] Vgl. https://www.aesthetics.mpg.de/newsroom/news/news-artikel/article/wie-musikalische-bildung-und-kognitive-faehigkeiten-zusammenhaengen.html (aufgerufen am 29.04.2025)
[2] Vgl. https://www.uni-giessen.de/de/ueber-uns/pressestelle/pm/pm256-12 (aufgerufen am 29.04.2025)
[3] Vgl. https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/fpp/ausb/pbneu.html (aufgerufen am 29.04.2025)
[4] Vgl. https://oemr.at/musikalarm-volksschulen-bald-ohne-musikunterricht-2 (aufgerufen am 29.04.2025)
[5] Vgl. https://www.derstandard.at/story/2000015389128/schlechte-lehrerausbildung-gefaehrdet-musikunterricht (aufgerufen am 29.04.2025)
[6] Vgl. https://phwien.ac.at/faq/muss-man-fuer-das-bachelorstudium-lehramt-primarstufe-ein-instrument-beherrschen/ (aufgerufen am 29.04.2025)