277/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Mag. Selma Yildirim, Veit Dengler, Barbara Neßler,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Autonomiereform in Südtirol

 

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts im Jahr 1972 nach jahrelangen Verhandlungen begann für Südtirol eine erfolgreiche Autonomieentwicklung, die bis heute auf europäischer und internationaler Ebene als Vorzeigemodell im Hinblick auf den Umgang mit Minderheiten gilt und Südtirol weitreichende autonome Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen in Italien garantiert.

 

Die Autonomie Südtirols erfuhr seit der Streitbeilegung 1992 und der italienischen Verfassungsreform 2001 einerseits positive Erweiterungen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, andererseits aber auch Einschränkungen von im Autonomiestatut verankerten Zuständigkeiten. Durch die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts wurden seit 2001 Kompetenzen sukzessive inhaltlich reduziert, andere Kompetenzbereiche wurden ab 1992 an die Europäische Union übertragen.

 

Derzeit verfolgt Südtirol das Ziel, die eingeschränkten bzw. verlorenen Kompetenzen durch eine Revision des Zweiten Autonomiestatuts wiederherzustellen und zusätzlichen Schutz für die Autonomie zu erreichen. Die italienische Premierministerin Giorgia Meloni hat in ihrer Regierungserklärung im Jahr 2022 zugesichert, durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts seit der Verfassungsreform 2001 eingeschränkten Kompetenzen des Landes Südtirol wiederherzustellen.

 

Am 3. April 2025 wurde zwischen Vertretern der italienischen Regierung einerseits sowie Vertretern der Region Trentino-Südtirol und der beiden Autonomen Provinzen Trient und Bozen andererseits eine Einigung über einen gemeinsamen Text zur Änderung des Zweiten Autonomiestatuts für Trentino-Südtirol erzielt; diese wurde am 9. April 2025 durch den italienischen Ministerrat genehmigt. Mit der in Aussicht genommenen Reform werden verlorene Kompetenzen wiederhergestellt, andere Kompetenzen wie z.B. im Bereich des Umweltschutzes oder des Handels ausgebaut, und die Autonomie stärker abgesichert. Die Reform sieht neben weiteren Verbesserungen u.a. eine Verankerung einer Schutzniveausicherungsklausel vor, welche garantieren soll, dass bei künftigen Änderungen des Autonomiestatuts das bislang erreichte Schutzniveau nicht reduziert werden kann. Zudem wird die Grenze der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“, welche in der Vergangenheit zur Aufhebung von Landesgesetzen durch das italienische Verfassungsgericht geführt hatte, gestrichen. Darüber hinaus enthält die Reform auch punktuelle Änderungen, die auf politische Forderungen der italienischen Volksgruppe in Südtirol zurückgehen. Die Genehmigung des Verfassungsgesetzes soll noch in der laufenden italienischen Legislaturperiode bis Sommer 2027 abgeschlossen werden.

 

Das vorliegende Verhandlungsergebnis stellt einen weiteren wichtigen und richtigen Schritt zur Wiederherstellung, Weiterentwicklung und Sicherung der Autonomie Südtirols dar und ist insgesamt positiv zu bewerten.

 

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem aktuellen Regierungsprogramm 2025-2029 verankert, dass es die gemeinsame Verantwortung Österreichs und Italiens ist, die eigenständige Entwicklung Südtirols zu garantieren und in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen in Südtirol die Autonomie weiterzuentwickeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen demnach folgenden

 

Entschließungsantrag

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, in Ausübung der österreichischen Schutzfunktion und in Weiterführung der bisherigen einvernehmlichen bilateralen Vorgehensweise in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen in Südtirol diese im laufenden Verfahren zur Revision des Autonomiestatuts gegenüber der italienischen Regierung wie bisher weiterhin aktiv zu unterstützen. Weiters wird die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, dem österreichischen Nationalrat, insbesondere dem Außenpolitischen Ausschuss, über das Verhandlungsergebnis und den Fortgang des Reformprozesses zu berichten.“

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss