278/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Karoline Edtstadler, Pia Maria Wieninger, Veit Dengler, Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen 

betreffend VN-Sicherheitsratskandidatur unter Einbindung des Parlaments

 

Als kleiner Staat mit einer stark exportorientierten Volkswirtschaft ist Österreich zur Aufrechterhaltung seiner Sicherheit und seines Wohlstands abhängig von funktionierenden internationalen Institutionen und einer regelbasierten internationalen Ordnung. In einer immer instabiler werdenden Welt ist es besonders wichtig, dass völkerrechtliche Verträge und Regeln eingehalten werden. Um die Einhaltung des Rechts im globalen Kontext zu wahren, gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Länder wie Österreich sind auf einen gelebten und funktionierenden Multilateralismus angewiesen. Der Multilateralismus ist kein Luxus, sondern auch für Österreich lebensnotwendig. Wir müssen darauf achten, dass Multilateralismus nicht nachhaltig beschädigt wird, und wir müssen ihn verteidigen. Um unsere Sicherheit und die Welt unserer Kinder aktiv mitzugestalten, kandidiert Österreich für einen nicht-ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat für 2027/2028. Die Wahl findet im Juni 2026 in der VN-Generalversammlung statt. Bisher war Österreich bereits dreimal nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat.

Österreich hat im multilateralen Bereich eine besondere Verantwortung. Wien ist der Sitz mehrerer internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OSZE und damit Zentrum des Multilateralismus. Österreich hat sich bereits zu Zeiten des Kalten Krieges als Partner für Dialog und Verständigung angeboten und gilt als anerkannter Vermittler und aktiver Friedensförderer. Die in Wien ansässigen Organisationen haben Österreich internationales Gewicht geschenkt, haben aber auch einen realen wirtschaftlichen Nutzen. Laut WIFO beträgt die Wertschöpfung etwa 1,7 Mrd. Euro, und 20.000 Arbeitsplätze hängen am Amtssitz Wien (https://www.wifo.ac.at/publication/pid/51809733).

Die geopolitische Lage hat sich nun seit dem Ende des Kalten Krieges stark verändert. Die Sicherheitsratskandidatur soll Österreichs Position und Rolle in der internationalen Diplomatie weiter stärken. Österreich kann auf seine Aktivitäten als vertrauenswerter Partner bei Initiativen betreffend Verbot von Massenvernichtungswaffen, Einsatz für die menschliche Kontrolle autonomer Waffensysteme, Rechtsstaatlichkeit, Frauen und Menschenrechte, Friedenssicherung und -förderung und globale Sicherheit bauen. Zudem hat Österreich als neutraler Staat eine Vorreiterrolle bei Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie bei der Beteiligung an Friedensmissionen der Vereinten Nationen.

Österreichs Stärke liegt auch im Einstehen für die Interessen kleinerer und mittlerer Staaten, im Engagement für den Multilateralismus und für die Reform des VN-Sicherheitsrates. Als nicht-ständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat hat Österreich die Möglichkeit, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und Brücken zwischen Staaten zu bauen, auch bei Themen, die uns unmittelbar betreffen. Zudem haben wir die Chance, gezielt an der Eindämmung jener Krisen mitzuwirken, die maßgeblich zur irregulären Migration beitragen. Darüber hinaus kann Österreich seine traditionellen Schwerpunkte in der humanitären Hilfe, den Menschenrechten und der Friedenssicherung gezielt weiterverfolgen.

Die österreichische Bundesregierung hat für die Bewerbung der österreichischen Sicherheitsratskandidatur entsprechend budgetär vorgesorgt. Zudem sollte für die Bewerbung der Kandidatur das österreichische Parlament aktiv eingebunden und die internationale Kontaktpflege auf parlamentarischer Ebene genutzt werden. Die aktive Einbindung des Parlaments stellt einen wertvollen Multiplikatoreffekt dar und erlaubt es, die Position Österreichs weiter und breiter in die Welt zu tragen.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, die Kandidatur für den nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtszeit 2027/28 mit bestmöglicher Einbindung des österreichischen Parlaments zu bewerben und den Nationalrat, insbesondere den Außenpolitischen Ausschuss, regelmäßig über Schwerpunkte und den Fortgang der Kandidatur in Kenntnis zu setzen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.