279/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sabine Schatz, Juliane Bogner-Strauß, Henrike Brandstötter,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Informationsoffensive zum Schutz vor K.O.-Tropfen

Unter dem Begriff K.O.-Mittel werden Drogen subsumiert, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Es handelt sich dabei um geschmacksneutrale Substanzen, die heimlich Getränken beigemischt werden, um vor allem Frauen wehrlos zu machen, sie zu berauben oder zu vergewaltigen. Diese Form der Gewalt nimmt zu und ist aus verschiedenen Gründen besonders gefährlich. K.O.-Tropfen sind zwar gesetzlich verboten, dennoch floriert der Handel im Internet.

Am 23. April 2025 hat die Bundesregierung die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Bekenntnis zu Gewaltprävention und Gewaltschutz im Ministerrat beschlossen. Im Doppelbudget 2025/2026 sind dafür rund 18 Millionen Euro vorgesehen. Lt. Ministerratsvortrag werden unter anderem die Empfehlungen des GREVIO-Komitees sowie des Rechnungshofes einbezogen.

Im aktuellen Bericht[1] empfiehlt GREVIO der österreichischen Bundesregierung „dringend, ihre Bemühungen zur Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und ‑programmen in Bezug auf die verschiedenen Erscheinungsformen aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die unter die Istanbul-Konvention fallen, fortzusetzen und den Fokus dabei nicht nur auf häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung, sondern auch auf andere Gewaltformen zu legen, insbesondere auf sexualisierte Gewalt und Vergewaltigung. Weiters sollten Kampagnen zur Bewusstseinsbildung auch Informationen zum Angebot an allgemeinen und spezialisierten Einrichtungen für Opfer inkludieren, wie z.B. Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser, Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt, und erforderlichenfalls wiederholt werden. Außerdem sollte eine Evaluierung des Effekts dieser Kampagnen erfolgen. (Schlussfolgerung 8)“

Es bleibt daher weiterhin eine gesamtstaatliche Aufgabe, auch im Rahmen des geplanten Nationalen Aktionsplans sexualisierte Gewalt insbesondere mit Fokus auf K.O.-Tropfen zu bekämpfen und so das Schutzniveau zu erhöhen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung wird ersucht im Rahmen des geplanten Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfassende Informationsoffensiven zum Schutz vor K.O.-Tropfen zu initiieren, um vor allem Mädchen und Frauen zu sensibilisieren und aufzuklären.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss



[1] https://www.coordination-vaw.gv.at/nachrichten/grevio-bericht-und-oesterreichische-stellungnahmen.html