280/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Lohn statt Taschengeld

 

Noch immer arbeiten Menschen in Behindertenwerkstätten in Österreich unter Bedingungen, die einem sozialen Rechtsstaat unwürdig sind. Statt eines fairen Lohns erhalten sie ein Taschengeld und leben damit meist unterhalb der Armutsgrenze, ohne Anspruch auf Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Pensionsansprüche. Dabei gab es politischen Konsens: Alle im Parlament vertretenen Parteien sowie die maßgeblichen Vertretungskörperschaften forderten den Übergang von diesem diskriminierenden System hin zu einem echten Einkommen mit voller sozialer Absicherung. Sogar das Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung verlangt „Lohn statt Taschengeld“.

 

Doch dieses Vorhaben – ein längst überfälliger Schritt zu Gleichberechtigung und Würde – ist dem enormen Budgetloch zum Opfer gefallen, das maßgeblich durch die weiterhin regierende ÖVP zu verantworten ist. Damit wird nicht nur ein menschen-rechtliches und von der Volksanwaltschaft scharf kritisiertes Versäumnis prolongiert, sondern auch der Wert der Arbeit von Menschen mit Behinderungen systematisch entwertet. Fehlendes Budget kann nicht der Grund sein, dass Menschen diese Ungerechtigkeit weiterhin hinnehmen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche gesetzliche Regelungen für mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Maßnahmen umfasst:

·         Echter Lohn für Menschen in Behindertenwerkstätten: Statt eines „Taschen-geldes“ ein verpflichtender Lohn für alle Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.