282/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Postenschacher bei Interessentensuchen und Bestellungsverfahren beenden

 

 

Nicht nur bei Interessentensuchen für die Besetzung von Planstellen besteht bereits die Möglichkeit durch Hinzunahme oder Weglassung bestimmter Qualifikations-kriterien Interessenten vom Bewerberverfahren auszuschließen, sondern können die Mitglieder der Bestellungskommission im Rahmen der Erstellung eines Besetzungs-vorschlages Wertungen vornehmen, zu welchen sich die Betroffenen nicht äußern können. In der Regel erfahren die Interessenten von diesen Wertungen schlichtweg nicht.

 

Im Zuge des Verfahrens zur Besetzung des Postens des Traktkommandanten in der Justizanstalt Wien Josefstadt hat beispielsweise deren Leiterin eine Interessenten-suche durchgeführt und dabei bemerkenswerte Wertungen vorgenommen. Nicht nur wurden demonstrativ alle Interessenten mit Ausnahme des augenscheinlichen Wunschkandidaten abqualifiziert, nein es wurde dabei einem Bewerber sogar dessen Tätigkeit als Personalvertreter entgegengehalten. Süffisante Kommentare im Besetzungsvorschlag, wonach ein Bewerber „nicht für Innovationsfreude und Veränderungsbereitschaft bekannt“ wäre, runden das Bild eines überforderten Versuchs ungebührlichen Einfluss zu nehmen ab. Unverfroren mutet es an, einem Risikopatienten entgegenzuhalten, dass dieser in Zeiten der Corona-Pandemie nicht arbeiten konnte. Das freilich im Wissen, dass es diesem gar nicht erlaubt war zu arbeiten.

 

Es braucht daher ein Verfahren, um der gelebten Willkür im Bestellungsverfahren Einhalt zu gebieten und diese durch Transparenz zu ersetzen. Konkret soll es Interessenten möglich sein, Einsicht in den sie betreffenden Teil eines Besetzungs-vorschlages zu nehmen und binnen zwei Wochen dazu eine Stellungnahme abzugeben, die dem Besetzungsvorschlag beizugeben und im Rahmen der Entschei-dung zu berücksichtigen ist. So soll sichergestellt werden, dass Entscheidungen über die Vergabe von Posten nicht durch das Weglassen von Informationen oder suggestiven Halbwahrheiten beeinflusst werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der Postenschacher bei Interessentensuchen und Bestellungs-verfahren beendet wird. Dazu soll Interessenten das Recht eingeräumt werden, innerhalb von zwei Wochen persönliche Stellungnahmen zu den sie betreffenden Teilen von Besetzungsvorschlägen abzugeben, die beizulegen und im Rahmen der Entscheidung zu berücksichtigen sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.