283/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Ing. Harald Thau
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nutzerfreundliche und faire Regelung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeit-Vignetten
Mit der Einführung der digitalen Vignette und der Option auf Kurzzeit-Vignetten (1-Tages- und 10-Tages-Vignetten) wurde ein begrüßenswerter Schritt hin zu mehr Flexibilität im österreichischen Mautsystem gesetzt. Dennoch besteht bei der praktischen Umsetzung weiterhin erhebliches Verbesserungspotenzial.
Aktuell gelten sowohl die 1-Tages-Vignette als auch die 10-Tages-Vignette nicht ab dem tatsächlichen Zeitpunkt des Erwerbs oder der Aktivierung für eine Dauer von 24 bzw. 240 Stunden, sondern lediglich kalendertagsbasiert – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit die Vignette gekauft oder aktiviert wird. Dies führt in der Praxis dazu, dass Vignetten von Kunden, die nicht um exakt 00:00 Uhr des betreffenden Tages erworben werden, effektiv an Nutzungsdauer verlieren.
Beispielsweise verliert eine um 14:00 Uhr aktivierte 1-Tages-Vignette ganze 14 Stunden der möglichen Nutzungsdauer. Realistisch betrachtet erwerben die wenigsten Verkehrsteilnehmer eine Vignette unmittelbar nach Mitternacht. Die aktuelle Regelung benachteiligt damit systematisch Nutzerinnen und Nutzer, die im Laufe des Tages eine Fahrt antreten, dieser Umstand widerspricht einem fairen und nutzerorientierten Mautsystem massiv. So wird von den Kunden auch der volle Preis für die Vignette verlangt und nicht ein an die Uhrzeit und damit an die effektive Gültigkeitsdauer angepasster Betrag.
Siehe Beispiel:

Die technischen Möglichkeiten einer digitalen Vignette erlauben problemlos eine stundengenaue Abrechnung. Ein stundenbasierter Beginn der Gültigkeitsdauer ist daher nicht nur machbar, sondern sachlich geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert in Absprache mit der ASFINAG, die Gültigkeits-dauer der digitalen 1-Tages- und 10-Tages-Vignette auf eine stundengenaue Abrechnung umzustellen und sicherzustellen, dass die Vignette ab dem Zeitpunkt der Aktivierung für die jeweilige volle Gültigkeitsdauer (24 Stunden bzw. 240 Stunden) wirksam ist.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.