285/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bessere Fortbildungsmöglichkeiten im Sicherheitsbereich

 

 

Die Offiziersausbildung der Bundespolizei erfolgt seit 2006 im Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Polizeiliche Führung“, der auf Grundlage eines Kooperations-vertrages mit dem Bundesministerium für Inneres von der Fachhochschule Wiener Neustadt angeboten wird.[1]

 

Bei dem 6-semestrigen Studium handelt es sich um ein international anerkanntes Bachelorstudium, das für Polizisten und Polizistinnen die Grundlage für die E1-/ Offizierslaufbahn bildet[2] - nicht jedoch für öffentlich-rechtlich Bedienstete in leitender Funktion im Sicherheitsbereich der Justizwache.

 

Der Strafvollzug bildet einen zentralen Bestandteil der innerstaatlichen Sicherheits-politik, wobei den  öffentlich-rechtlich Bediensteten der Justizwache eine verantwortungsvolle Rolle zukommt. Steigende Unterbringungszahlen und eine unzureichende Regelung des Vollzugs erfordern daher einerseits Reformen, um die Sicherheit in Österreichs Justizanstalten weiterhin gewährleisten zu können. Andererseits benötigt eine effiziente und moderne Justizwache, neben einer fundierten Ausbildung, auch die Möglichkeiten sich fortzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben, zumal derzeit ohnedies die Möglichkeit besteht, dass leitende Exekutiv-bedienstete der Justizwache (E1) eine 2-semestrige Nachgraduierung des Fachhoch-schul-Bachelorstudiengangs „Polizeiliche Führung“ absolvieren können.

 

Insbesondere die Themen Führung, Einsatz und Strategie sind im Bereich Sicherheit vergleichbar, weshalb eine auf diese Ziele ausgerichtete Fortbildungsmöglichkeit auch qualifizierten Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz in gleicher Form zugänglich gemacht werden soll.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Fortbildungskooperation im Bereich Sicherheit zu verbessern, indem öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheits-bereich der Justizwache, der Zugang zum Fortbildungsangebot der Fakultät Sicherheit an der FH Wiener Neustadt ermöglicht wird.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.bmi.gv.at/104/Beruf_und_Karriere/Studium.aspx

[2]    https://www.fhwn.ac.at/studiengang/polizeiliche-fuehrung#top