286/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Ricarda Berger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Dringende Reform des Kindesunterhaltsrechts
Im Jahr 2023 lebten in Österreich rund 302.000 Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil, was etwa 12 % aller Haushalte mit Kindern entspricht. Dabei handelte es sich überwiegend um alleinerziehende Mütter (ca. 10 %), während alleinerziehende Väter nur etwa 2 % ausmachten.[1]
Die Armutsgefährdung unter Alleinerziehenden stellt ein gravierendes sozial-politisches Problem dar. Im Jahr 2023 waren laut Armutskonferenz rund 48 % dieser Haushalte von materieller Deprivation oder sozialer Exklusion betroffen.[2] Kinder waren in besonderem Maß betroffen: 2023 lebten rund 376.000 Minderjährige in Armut oder sozialer Ausgrenzung – etwa 23 % aller unter 18-Jährigen in Österreich.[3]
Angesichts der alarmierend hohen Armutsgefährdung unter Kindern und Allein-erziehenden ist daher eine umfassende Reform des Kindesunterhaltsrechts längst überfällig. Es ist politisch untragbar, dass trotz jahrelanger Diskussionen noch immer gravierende Lücken im Unterhalts- und Unterhaltsvorschusssystem bestehen – diese Versäumnisse tragen direkt zur Kinderarmut bei. Die Bundesregierung ist dringend gefordert, endlich wirksame Maßnahmen umzusetzen, die allen Kindern – unabhängig vom Einkommen oder Zahlungsverhalten eines Elternteils – eine faire Chance auf soziale Teilhabe, Bildung und ein Leben in Würde ermöglicht.
Im Sinne der betroffenen Alleinerziehenden sowie der betroffenen Kinder stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, wird aufgefordert, das Kindesunterhaltsrecht umgehend zu reformieren und dabei insbesondere folgende Punkte umzusetzen:
· Deutliche Beschleunigung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindes-unterhalt
· Gewährung von staatlichen Unterhaltsvorschüssen unabhängig vom Alter des Unterhaltsempfangenden bis zum Ende der Ausbildung
· Vorrangige Behandlungen laufender Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren zur Existenzsicherung in getrenntlebenden Familien.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gleichbehandlungsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.meinbezirk.at/c-lokales/jede-fuenfte-familie-war-2023-single-elternteil_a6590928 (aufgerufen am 30.04.25)
[2] https://www.armutskonferenz.at/news/news-2024/herausforderungen-kinderarmut-alleinerziehende-wohnen.html (aufgerufen am 30.04.25)
[3] https://www.volkshilfe.at/news/neue-armutszahlen/ (abgerufen am 30.04.2025)