289/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik, Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen in Schulen

 

 

Die jüngsten Vorfälle rund um den Auftritt eines Influencers[1], [2] mit fragwürdigem Online-Auftritt in mehreren Wiener Schulen machen auf alarmierende Weise deutlich: Unsere Kinder dürfen nicht länger schutzlos gegenüber problematischen Personen im digitalen und schulischen Raum sein. Wer sich in sozialen Netzwerken mit Sexualisierung, Gewaltverherrlichung oder pädophilen Anspielungen inszeniert, darf niemals eine Bühne in unseren Klassenzimmern bekommen. Schulen müssen Orte der Sicherheit, Bildung und Integrität bleiben – nicht Auftrittsorte für Selbstdarsteller mit gefährlichem Einfluss.

 

Der beschriebene Fall zeigt exemplarisch, wie gravierend die Sicherheitslücken im österreichischen Bildungssystem sind. Es ist nicht nur ein Einzelfall, sondern ein Symptom für ein tieferliegendes Problem: die unzureichende Kontrolle externer Personen, die Zugang zu schulischen Einrichtungen erhalten.

 

Dass ein Mann, der sich auf Social Media unter Pseudonymen wie „2metermodel“ oder „Mr Lova Lova“ mit sexualisierten Darstellungen und pädophilen Anspielungen inszeniert, ungehindert Zugang zu Schulen erhält und dort direkten Kontakt mit Kindern aufnehmen kann, ist Ausdruck eines eklatanten institutionellen Versagens mit potenziell gravierenden Konsequenzen für das Kindeswohl.

 

Es stellt sich die ernsthafte Frage, wie eine solche Einladung oder eine Begegnung in der Schule überhaupt zustande kommen konnte – und warum Eltern, Lehrkräfte und Aufsichtsbehörden nicht im Vorfeld informiert oder eingebunden wurden.

 

Solche Vorfälle werfen grundlegende Fragen zur Sicherheit und zum Wohl von Schülern auf. Sie untergraben das Vertrauen der Eltern in das Bildungssystem und führen zu großer Verunsicherung unter Lehrkräften. Es ist unverständlich und inakzeptabel, dass eine solche Person Zugang zu Bildungseinrichtungen erhalten konnte. Die Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Vorfälle zu verhindern, Schaden abzuwenden und die notwendige Transparenz und Kontrolle in unseren Schulen wiederherzustellen, liegt klar beim Ministerium und den Bildungsdirektionen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht im Einvernehmen mit den Bildungsdirektionen der Bundesländer folgende Maßnahmen umzusetzen:

1.    Verbindliche Prüfung externer Personen an Schulen

Grundsätzlich obliegt die Gestaltung des Unterrichts den Lehrpersonen und der Einsatz externer Personen in schulischen Veranstaltungen sollte daher nur in Ausnahmefällen erfolgen. Wenn jedoch externe Vortragende, insbesondere solche mit öffentlicher oder medialer Präsenz, in Schulen eingeladen werden, ist sicherzustellen, dass sie vor ihrem Besuch einem verpflichtenden Eignungs- und Hintergrundscreening unterzogen werden. Personen, die durch Gewalt-verherrlichung oder sexualisierte Darstellungen öffentlich auffällig geworden sind, sind auszuschließen.

2.    Verpflichtende Transparenz bei externen Schulveranstaltungen

Externe Schulveranstaltungen sind im Vorfeld immer schulöffentlich zu kommunizieren. Dabei sind Zweck, Inhalte, Vortragende sowie öffentlich zugängliche Informationen über deren Tätigkeit bekanntzugeben. Eltern und Erziehungsberechtigte sind über solche Veranstaltungen zeitgerecht zu informieren.

3.    Stärkung der Qualifikation im Bereich Kinderschutz

Pädagogisches Personal und Schulleitungen sollen regelmäßig Fortbildungen im Bereich Kinderschutz, Früherkennung von Gefährdungslagen sowie im Umgang mit digitalen Risiken absolvieren.

4.    Konsequentes Vorgehen bei Pflichtverletzungen

Bei festgestellten Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Schülern sind wirksame Maßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere die Prüfung durch zuständige Aufsichtsbehörden, gegebenenfalls disziplinar-rechtliche Schritte.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zuzuweisen.



[1]    Vgl. https://kurier.at/trend-hub/paedophilie-vorwuerfe-influencer-hibr8n-sonnenscheincatering95/403036853 (aufgerufen am 01.05.2025)

[2]    Vgl. https://www.diepresse.com/19635891/nach-besuch-in-schulen-warnung-vor-wiener-influencer (aufgerufen am 01.05.2025)