29/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend Herabsetzung der Strafmündigkeit
Die FPÖ erkennt den Zusammenhang zwischen mangelnder Bildung, gescheiterter Integration und steigender Jugendkriminalität an. Daher setzen wir uns für einen umfassenden Aktionsplan ein. Maßnahmen wie die Gesamtschule, Streetworker und eine milde Justiz allein werden nicht ausreichen, um die Gesellschaft und junge Menschen vor der stark zunehmenden Kinder- und Jugendkriminalität – vornehmlich unter Jugendlichen mit Migrationshintergrund – zu schützen. Im Vordergrund müssen eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie gezielte Präventionsmaßnahmen stehen, um Jugendkriminalität wirksam einzudämmen.
Um das zu gewährleisten, muss bei Minderjährigen unter 14 Jahren angesetzt werden.
In den letzten Jahren, hauptsächlich seit 2015, hat die Kriminalität von strafunmündigen Kindern zugenommen. Die Anzahl der unter-14-jährigen Tatverdächtigen erhöhte sich von 9.101 im Jahr 2021 auf 11.983 im Jahr 2023 und weiter auf 12.442 im vergangenen Jahr.[1] Dies entspricht einem Anstieg um 36,7 Prozent zwischen 2021 und 2024. Noch deutlicher wird der Trend, wenn man das Jahr 2013 als Ausgangspunkt betrachtet: Die registrierten Straftaten, die von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren begangen wurden, stiegen von 4.800 auf 10.000 im Jahr 2023, was mehr als einer Verdoppelung entspricht. [2]
Auf die Frage der „Kronen Zeitung“, was er von einer Herabsenkung des Alters der Strafmündigkeit halte, meinte der Gerichtspsychiater Reinhard Haller:
Meiner Meinung nach sollten Straftaten für Zehn- bis 14-Jährige irgendwelche Folgen haben müssen. Hier müsste es kontrollierte pädagogische Maßnahmen geben, nicht gleich das Gefängnis, sondern therapeutische Sanktionierungen.[3]
Mit dem 17. Lebensjahr beginnt die Wehrpflicht. Die Altersvoraussetzung für den Führerschein wurde ebenfalls auf das 17. Lebensjahr gesenkt. Die Ausbildung in der Fahrschule kann mit 15 ½ Jahren begonnen und mit 17 Jahren der Führerschein bei bestandener Prüfung ausgefolgt werden. Die Politik gesteht jungen Menschen also zunehmend mehr Eigenverantwortung zu und hat ihnen in den vergangenen Jahren mehr Befugnisse übertragen. Diese Entwicklung sollte sich auch im Strafrecht, insbesondere im Jugendgerichtsgesetz (JGG), widerspiegeln. In der Regel sind unmündige Minderjährige sich ihrer Handlungen bewusst. Ein prägnantes Beispiel dafür ist der Fall der ermordeten 12-jährigen Luise in Deutschland, bei dem eine der Täterinnen gezielt im Internet recherchierte, ab welchem Alter Strafmündigkeit gilt.
Bereits im Alter von 12 bis 14 Jahren sollten gezielte Maßnahmen ergriffen werden können, um jungen Menschen bewusst zu machen, dass eine kriminelle Laufbahn sowohl ihrer eigenen Zukunft als auch der Gesellschaft schadet. Falls die Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre herabgesetzt wird, ist ein mehrstufiges Konzept erforderlich, das eine Inhaftierung nur als letzte Möglichkeit vorsieht. Dabei muss konkret nachgewiesen werden, ob eine Person über die Fähigkeit verfügt, das Unrecht der eigenen Tat zu erkennen (Diskretionsfähigkeit) und bewusst eine unrechte Handlung zu begehen (Dispositionsfähigkeit), anstatt dies einfach vorauszusetzen.
Um die Deliktsfähigkeit, also die Strafmündigkeit, für strafrechtsrelevante Handlungen, speziell ab 12 Jahren einzuführen, sind begleitende Maßnahmen zu entwickeln, die es diesen jungen Menschen ermöglichen, mit sozialer und psychologischer Betreuung einen selbst gewählten oder durch Einfluss älterer Personen angenommen falschen Weg zu verlassen. Richterlich angeordnete, betreute „Schnupperhaft“, Gespräche mit Gefängnisinsassen und gemeinnützige Arbeit sind Möglichkeiten, die jungen Menschen zu einer Rückkehr in ein gutes Umfeld zu motivieren.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Nationalräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre unter Berücksichtigung der Prüfung der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit beinhaltet. Dabei soll ein Mehrstufenplan, der eine Strafhaft als allerletzte Maßnahme vorsieht, entwickelt und das Schweizer Modell als Vorbild herangezogen werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.