291/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Manuel Litzke, BSc

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schluss mit dem Genderzwang an den Universitäten

 

 

Im österreichischen Hochschulbetrieb nimmt der Druck auf Studenten stetig zu, in wissenschaftlichen Arbeiten sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ zu verwenden. Dabei handelt es sich um Schreibweisen, die weder im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung noch in den Standardwerken wie dem Duden oder dem Österreichischen Wörterbuch als korrekt gelten. Verwendet werden unter anderem das Binnen-I (z.B. StudentInnen), der Genderstern (z.B. Student*innen), der Unterstrich (z.B. Teilnehmer_innen) oder der Schrägstrich (z.B. Schüler/innen).

 

Obwohl solche Schreibformen zumeist nicht in den offiziellen Satzungen der Universitäten verpflichtend vorgeschrieben sind, entsteht in der Praxis dennoch ein faktischer Zwang. Viele Lehrveranstaltungsleiter und Betreuer von wissenschaftlichen Arbeiten fordern die Anwendung dieser Schreibformen ein. Wer sich diesem Zwang widersetzt, riskiert eine schlechtere Benotung, Missbilligung oder sogar die Ablehnung seiner Arbeit. Damit wird die sprachliche und akademische Freiheit erheblich eingeschränkt.

 

Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen problematisch. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der für die Pflege der Orthografie im gesamten deutschen Sprach-raum zuständig ist, stellte in einer offiziellen Stellungnahme vom 26. März 2021 klar, dass die Aufnahme von Zeichen wie dem Asterisk („Gender-Stern“), dem Unterstrich, dem Doppelpunkt oder vergleichbaren Formen zur Kennzeichnung von Mehrgeschlechtlichkeit im Wortinneren in das amtliche Regelwerk nicht empfohlen wird. Begründet wird dies mit der Feststellung, dass solche Zeichen häufig die Lesbarkeit, Verständlichkeit und Vorlesbarkeit sowie die automatische Verarbeitung von Texten erheblich beeinträchtigen. Auch wird darauf hingewiesen, dass es sich bei mehrgeschlechtlichen Schreibweisen, um gesellschaftspolitische Ansätze, aber keinesfalls um orthografischen Regeln handelt.[1]

 

Auch das Universitätsgesetz bietet keine Grundlage für verpflichtendes Gendern. Nach § 76 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 sind Lehrveranstaltungsleiter dazu verpflichtet, die Beurteilungskriterien transparent darzulegen. Eine gesetzliche Vorschrift, die die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten verlangt, existiert nicht. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6294/AB vom 21. Juni 2021 wird ausdrücklich festgestellt, dass es den jeweiligen Lehrpersonen obliegt, ob sie die Verwendung solcher Sprachformen in die Beurteilung einfließen lassen.[2]

 

In der Realität führt der Ermessensspielraum der Lehrkräfte allerdings zu einer rechtlich fragwürdigen Willkür. Lehrpersonen können nach eigenem Ermessen, ohne objektiv nachvollziehbare oder rechtlich gedeckte Grundlage, darüber entscheiden, ob Studenten gegenderte Schreibweisen verwenden müssen. Diese Praxis führt zu ideologisch motivierten Anforderungen, die nicht auf wissenschaftlichen Kriterien basieren, sondern Ausdruck persönlicher Überzeugung einzelner Lehrkräfte sind. Studenten geraten dadurch in ein Spannungsfeld subjektiver Maßstäbe, was sich unmittelbar auf ihre Noten und ihren Studienerfolg auswirken kann. Hierbei handelt es sich um einen Missbrauch des Beurteilungsspielraums, der Studenten unter institutionell geduldeten Druck setzt. Die Lehrkräfte machen so ideologisch geprägte Sprachvorgaben zu beurteilungsrelevanten Kriterien, obwohl diese weder durch das Universitätsgesetz noch durch amtliche Regelwerke gestützt sind. Diese Praxis widerspricht nicht nur der Freiheit der Wissenschaft, sondern auch der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und dem Prinzip fairer und objektiver Leistungs-bewertung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, die Universitäten anzuweisen, in allen schriftlichen Ausarbeitungen (insbesondere wissenschaftliche Arbeiten), im Schriftverkehr sowie in allen Arbeits- und Lehrmaterialien die geschlechtergerechte Schreibform gemäß den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einzuhalten. Insbesondere ist auf die Verwendung von Genderzeichen, Gender-Gap-Symbolen, Binnenzeichen und ähnliche Sonderzeichen zu verzichten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen.



[1]   https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/

[2]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/6294