293/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Transparenzoffensive in der Kunst- und Kulturförderung

 

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) fördert jährlich das künstlerische Schaffen in Österreich. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kunst- und Kulturförderungen des Bundes auf insgesamt 569,8 Millionen €. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Kunstförderungsgesetz, das unter anderem die Einrichtung von Beiräten und Jurys zur Vorbereitung und Vorberatung von Förder-entscheidungen vorsieht.

 

Im jährlichen Kunstbericht ist nachvollziehbar, wer in diese Gremien berufen wurde und wer Fördermittel erhalten hat. Dabei zeigt sich regelmäßig, dass Personen, die in Förderentscheidungen eingebunden sind, selbst Förderungen erhalten. So war etwa Herr Jojo Gronostay 2023 Jury-Mitglied für das Startstipendium für Mode und erhielt zugleich ein Auslandsatelierstipendium in New York über 7.200 € sowie eine Förderung über 6.000 € für Performance Kunst, ebenfalls in New York. Ein weiteres Beispiel betrifft Frau Barbara Kapusta, Mitglied im selben Jahr derselben Jury und Empfängerin einer Förderung in Höhe von 8.000 € für eine Rauminstallation in Braunschweig. Aber auch im Bereich Film kam es zu bemerkenswerten Auffälligkeiten, so erhielt Herr Erwin Wagenhofer, Mitglied des Österreichischen Filminstituts, im Jahre 2023 selbst Förderungen in Höhe von knapp 700.000 € für zahlreiche Projekte.[1] Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, allerdings sollte die zugrundliegende Problematik nun ersichtlich sein.

 

Im Sinne von Transparenz sollten jenen Personen, die gem. § 9 Kunstförderungs-gesetz in Beiräte oder Jurys berufen werden, nicht im gleichen Zeitraum auch eine Förderung im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten.

 

Darüber hinaus ist es dringend geboten, eine zentrale Kennzahl für alle Fördernehmer der Kunst- und Kulturförderungen zu implementieren. Diese soll zur Beantragung und Abrechnung von Förderungen, Zuschüssen etc. verpflichtend verwendet werden müssen. Das schafft mehr Effizienz, verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Nachvollziehbarkeit von Förderflüssen. Die so verteilten Fördergelder sollen auf einer öffentlich einsehbaren Website übersichtlich und zuordenbar dokumentiert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, in den Förderrichtlinien gem. § 8 Kunst-förderungsgesetz Vorkehrungen zu treffen, dass für Personen, die gem. § 9 Kunst-förderungsgesetz in Beiräte oder Jurys berufen wurden, in jenem Jahr, in dem sie über die Gewährung von Förderungen mitberaten, selbst keine Förderungen im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten dürfen. Zusätzlich soll eine zentrale Kennzahl für alle Fördernehmer von Kunst- und Kulturförderungen des Bundes etabliert werden, die eine transparente Nachvollziehung von Förderflüssen ermöglicht."

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/publikationen/kunst-und-kulturberichte.html