Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idF BGBl. Nr. 18/1956, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2024, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage 1, Z. 8 wird in der Tabelle nach der laufenden Nr. 6.2.15. folgende Zeile eingefügt:

„6.2.16

Parkinson-Syndrom durch Pestizide

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus sowie Tätigkeiten in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht“