30/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung

 

 

Familien und Kinder sind das Fundament unserer Gesellschaft. Ein unbeschwertes „Ja“ zu Familie und Kindern ist das Ziel. Die Entscheidung für Familie und Kinder darf nicht zu persönlichen, finanziellen oder beruflichen Nachteilen führen. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen.

 

Ein wichtiger Aspekt dabei ist eine auf die jeweilige Familie abgestimmte Kinderbetreuung. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel einer zukunftsorientierten Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik. Berufstätige Mütter benötigen Möglichkeiten qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Familien gerecht werden müssen.

 

Eltern müssen aber auch die Möglichkeit haben, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern bleiben zu können, wenn sie das wollen. Jene Familien, die eine innerfamiliäre Kinderbetreuung bevorzugen, müssen finanziell unterstützt werden.

 

Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit stehen im Vordergrund, deshalb ist es auch notwendig, dass der Ausbau sowohl institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen als auch flexibler Betreuungsangebote gefördert wird.

 

Forciert gehört auch der Ausbau von Betriebskindergärten. Kinderbetreuung im eigenen Betrieb bringt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich Öffnungszeiten an den Arbeitszeiten der Mitarbeiter orientieren. In diesem Zusammenhang sollten auch Kooperationen von kleinen und mittleren Betrieben, zur gemeinsamen Kinderbetreuung forciert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung sicherzustellen und dabei insbesondere folgende Punkte umzusetzen:

·         Weiterführung der Kinderbetreuungsoffensive im Zuge des Finanzausgleichs und der 15a-Vereinbarung Elementarpädagogik mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus einer qualitätsvollen, ganztägigen Kinderbildung und Betreuung, um insbesondere erwerbstätigen Eltern einen Kinderbetreuungsplatz zu sichern

·         Finanzielle Wertschätzung der innerfamiliären Kinderbetreuung

·         Verbesserung alternativer Betreuungsformen wie z.B. Tagesmütter, Betriebstageseltern, Generationenhäuser

·         Aufnahme von Gesprächen mit den Gebietskörperschaften mit dem Ziel eines koordinierten Qualitätsrahmens, Verbesserung der Öffnungszeiten und bundesländerübergreifende Anerkennung der Ausbildungen

·         Eine ausreichende Zahl von individuellen bzw. inklusiven Kinder-betreuungsplätzen sowie Ferienbetreuungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung

·         Ausweitung der Ferienbetreuungsangebote“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.