305/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 22.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Zweiter Runder Tisch zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+- Personen
BEGRÜNDUNG
In Entsprechung der Entschließung des Nationalrats 267/E XXXVII.GP vom 13. Oktober 2022 wurde am 26. Juni 2023 vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) ein Runder Tisch organisiert. Beteiligt waren Vertreter:innen der LGBTIQ+-Community sowie Opferschutzeinrichtungen. Ziel war es, gemeinsam Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Hassverbrechen zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden der LGBTIQ+-Intergroup des Parlaments präsentiert. Seit 1. Jänner 2024 ist im polizeilichen Protokollierungsprogramm die neue Auswahlmöglichkeit „Trans“ unter dem Vorurteilsmotiv „Geschlecht“ verfügbar – eine zentrale Forderung an das Innenministerium, die die Ermittlungsarbeit verbessert und Angriffe gegen diese Opfergruppe schneller erkennbar macht.
Dass das Thema weiterhin höchste Brisanz hat, zeigen Vorfälle in ganz Österreich, wo homosexuelle Männer gezielt Opfer einer koordinierten und menschenverachtenden Hetzjagd wurden. Am 21. März 2025 kam es bundesweit zu 26 Hausdurchsuchungen – ein erschütterndes Ausmaß. Die Vorwürfe offenbaren eine brutale Realität: Mindestens 18 Verdächtige sollen homosexuelle Männer bewusst in Fallen gelockt haben, um sie zu berauben, zu bedrohen, zu foltern und zu demütigen. Diese gezielte Gewalt ist keine Einzeltat – sie ist Ausdruck eines tief verwurzelten Hasses, dem wir als Gesellschaft und Politik entschieden entgegentreten müssen. [1]
Es erforderte ein rasches Handeln von Seiten der Politik, und schon am 27.03.2025 wurde eine Entschließung für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime von allen Parteien im Nationalrat – mit Ausnahme der FPÖ – beschlossen. An dieser Stelle sei auch auf den Grünen Antrag 170/A(E) XXVIII. GP[2] betreffend „Keine Toleranz für Intoleranz – LGBTIQ+-Schutz als Staatsaufgabe“ verwiesen, der die Notwendigkeit der Sensibilisierung von Staatsanwaltschaft und Polizei unterstreicht und die Information über Unterstützung von Opfern hervorhebt. Dabei ist es besonders wichtig die Zivilgesellschaft einzubinden zum Beispiel in Form eines weiteren Runden Tisches zu Hassverbrechen gegen die queere Community.
Im Zuge des Erlasses des Bundesjustizministeriums zur Erfassung vorurteilsmotivierter Straftaten in der Verfahrensautomation Justiz und in EliAs am 9. Mai 2025 wurde folgendes auf der ORF-News-Seite dazu berichtet: „Die Regierung kündigte zuletzt einen Aktionsplan gegen Hassverbrechen und insbesondere Femizide an. Dieser brauche eine solide Grundlage, argumentierte Sporrer. Das soll mit der verbesserten statistischen Erfassung realisiert werden: ‚Eine belastbare Datenbasis ermöglicht ein gezielteres Vorgehen bei zukünftigen Straftaten und trägt so auch zur Prävention bei‘“[3]. Wir gehen davon aus, dass die statistische Erfassung noch länger dauern wird und die Veröffentlichung eines NAPs gegen Hassverbrechen sich aufgrund dessen vermutlich verzögern wird.
Daher fordern wir, diese Zeit sinnvoll zu nutzen und einen zweiten Runden Tisch zu Hassverbrechen gegen die queere Community zu organisieren und gemeinsam mit allen relevanten Stakeholdern die wichtigsten inhaltlichen Forderungen der queeren NGOs im NAP zu berücksichtigen. Die bereits präsentierten Ergebnisse des ersten Runden Tisches gegen Hassverbrechen müssen in der Ausarbeitung des NAPs genauso berücksichtigt werden. Darüber hinaus wäre es wertvoll alle betroffenen Bundesministerien zum zweiten Runden Tisch gegen Hassverbrechen an queeren Personen einzuladen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert einen Runden Tisch zu Hassverbrechen gegen die queere Community zu organisieren, um alle relevanten NGOs aus der Zivilgesellschaft, der LGBTIQ+ Community, Opferschutzverbände und relevante Dienststellen der Bundesministerien bei der Erstellung des NAPs gegen Hassverbrechen einzubinden. Die Ergebnisse des Runden Tisches sind dem Nationalrat zu übermitteln.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.