309/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend verpflichtende Zertifizierung für die Bio-Gastronomie
BEGRÜNDUNG
Während landwirtschaftliche Bio-Betriebe, Verarbeitungsbetriebe, die Bio-Produkte herstellen, und Bioläden sich zertifizieren lassen müssen, um sich als „Bio“ bezeichnen zu dürfen, ist dies für Gastronomiebetriebe derzeit nicht der Fall.
Von etwa 1.350 Gastronomiebetrieben, die Bio ausloben, lassen sich derzeit etwa 850 freiwillig zertifizieren.[1] Beim Rest ist völlig unklar, was wirklich in den Töpfen landet.[2]
Im Sinne von Verbraucher:innenschutz und Wettbewerbsfähigkeit der Wirt:innen, die tatsächlich Bio-Gerichte servieren, ist es höchst an der Zeit, die gesetzliche Regelung der Bio-Zertifizierung auch auf die Gastronomie auszudehnen. Da die Verpflichtung zur Zertifizierung nur jene trifft, die Bio-Lebensmittel oder Bio-Gerichte auf der Karte ausloben bzw. ihr Restaurant als Bio bezeichnen, kann sich jeder Gastronom und jede Gastronomin selbst aussuchen, ob er oder sie diesen – handhabbaren und vertretbaren – Aufwand übernimmt.
Konsument:innen könnten sich so beruhigt auf die Informationen, die ihnen gegeben werden, verlassen. Das hohe Vertrauen in Bio würde noch weiter gestärkt – das ist wichtig in Zeiten, wo mehr Menschen stärker als bisher auf ihre Ausgaben schauen. Betriebe, die mit Bio-Lebensmitteln aufkochen, hätten endlich tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil, weil sie nicht mehr mit Restaurants konkurrieren müssten, die Bio zwar auf die Karte schreiben, aber maximal in kleinen Mengen einkaufen.
In den letzten Jahren wurde im Gesundheitsministerium, basierend auf Empfehlungen des Bio-Beirats, intensiv an einer praktikablen Regelung einer Bio-Gastro-Zertifizierung gearbeitet. Ein beschlussfähiger Entwurf liegt vor und wurde in Grundzügen bereits mit Stakeholdern diskutiert. Er sieht im Wesentlichen drei Stufen vor:
- Wenn ein Betrieb zwar Bio-Lebensmittel auslobt und verkocht, aber nur max. um EUR 10.000 pro Jahr einkauft, unterliegt der Betrieb nur einer Meldepflicht (keine Zertifizierungspflicht). Ebenso entfällt die Zertifizierungspflicht, wenn die ausgelobten Bio-Lebensmittel keine wesentliche Veränderung erfahren – etwa wenn vorabgepackte Getränke oder Snacks weitergegeben werden. Die Korrektheit der Angaben solcher Betriebe wird von der Lebensmittelbehörde bei den bestehenden Kontrollen mit kontrolliert.
- Wenn ein Betrieb Bio auslobt und mehr als EUR 10.000 an Bio-Lebensmitteln einkauft, muss er sich von einer anerkannten Kontrollstelle zertifizieren lassen, inklusive einer jährlichen Kontrolle.
- Wenn ein Betrieb „Bio“ im Unternehmensnamen führen möchte, muss er ein Vollsortiment führen, d.h. mehr als 90% seiner Lebensmittel müssen Bio sein. Nur diese Unternehmen sind berechtigt dazu, einen Hinweis auf die biologische Produktion im Unternehmensnamen oder Außenauftritt zu führen.
Eine solche Regelung würde auf Betriebe mit geringerem Bio-Sortiment Rücksicht nehmen und somit den Einstieg in die Bio-Auslobung unbürokratisch gestalten, gleichzeitig aber für Verbraucher:innen Transparenz und Vertrauen herstellen. Es ist Zeit, dass Wirtschaftskammer und Wirtschaftsministerium ihre Blockadehaltung aufgeben, und für die tatsächlichen Bio-Gastronomie-Betriebe faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentInnenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, ehestmöglich die Zertifizierung der Bio-Gastronomie per Verordnung entsprechend den vorliegenden Entwürfen zu regeln.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.