31/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Grundlegende Reform der Entwicklungshilfe
FPÖ und ÖVP haben sich im Zuge von Koalitionsverhandlungen im Jänner/Februar 2025 auf eine grundlegende Reform der Entwicklungshilfe geeinigt:
Österreich setzt in seiner Entwicklungshilfe-Politik klare Prioritäten, indem die Unterstützung direkt an die Kooperationsbereitschaft in Fragen der Migration und Rückführungen geknüpft wird. Der Fokus liegt auf der Bekämpfung von Fluchtursachen, wobei jegliche Zahlungen an den Erfolg und die tatsächliche Zielerreichung gebunden sein soll.
· Der Fokus der EZA soll dort, wo obiges Kriterium erfüllt ist, auf der Bekämpfung von Fluchtursachen und der Verhinderung von illegaler Migration liegen. Ebenso ist ein klarer Fokus auf Hilfe zur Selbsthilfe und den Ausbildungs- bzw. Bildungsbereich zu legen. Darüber hinaus ist eine stärkere Nutzung der EZA als Landeplattform der heimischen Wirtschaft anzustreben.
· Bekenntnis zum AKF zur Bewältigung schwerer humanitärer Krisen.
· Entwicklungshilfe ist von der ökonomischen Lage in Österreich abhängig.
· Umfassende Evaluierungen – insbesondere eine Bewertung des Verhältnisses zwischen Aufwand und erzielten Ergebnissen – sowie absolute Transparenz in der Entwicklungshilfe sind unabdingbar. Zahlungen sind bei Nicht-Erreichung der Ziele einzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, die Entwicklungszusammen-arbeit künftig im Sinne der dargestellten ‚grundlegenden Reform der Entwicklungshilfe‘ auszurichten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.