314/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zum verbesserten Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Umsetzung der Empfehlung der Europäischen Kommission
BEGRÜNDUNG
Freie Medien und damit freie, unabhängige und sichere journalistische Arbeit sind Grundpfeiler der Demokratie und Voraussetzung für eine informierte Öffentlichkeit. In den letzten Jahren ist jedoch ein zunehmender Druck auf Journalistinnen und Journalisten zu beobachten – sowohl physisch als auch digital. Einschüchterungen, Hass im Netz, SLAPP-Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) und politische Einflussnahmen nehmen europaweit zu, auch in Österreich.
Die Empfehlung (EU) 2022/758 der Europäischen Kommission spricht sich klar für einen verstärkten Schutz von Journalist:innen aus. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu setzen, insbesondere:
Ein besonderes Augenmerk liegt auf gefährdeten Gruppen wie investigativen Journalist:innen, Frauen im Journalismus sowie Medienschaffenden, die Minderheitenthemen oder politische Korruption behandeln.
In Anbetracht dieser Herausforderungen und um der demokratiepolitischen Verantwortung gerecht zu werden, ist es dringend erforderlich, auf nationaler Ebene rasch und entschlossen zu handeln und die Empfehlungen der Europäischen Kommission umzusetzen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ein umfassendes Maßnahmenpaket vorzulegen, das die Umsetzung der Empfehlung (EU) 2022/758 der Europäischen Kommission zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten sicherstellt. Dieses Paket soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
- Einrichtung eines Anlauf- und Koordinierungsstelle zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten, unter Einbindung von Branchenvertreter:innen, Sicherheitsbehörden und Justiz;
- Spezifische Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen, darunter Frauen im Journalismus und investigativ tätige Personen;
- Schutzkonzepte für Journalist:innen bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen;
- Maßnahmen gegen Online-Gewalt und Hasskampagnen, insbesondere durch Spezialisierungsmaßnahmen bei Polizei und Staatsanwaltschaft;
- Rechtliche Maßnahmen gegen SLAPP-Klagen, etwa durch frühzeitige Prüfverfahren zur Erkennung missbräuchlicher Verfahren;
- Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte, Justiz und Verwaltung im Umgang mit Journalist:innen;
- Monitoring- und Frühwarnsysteme zur Erhebung von Bedrohungslagen gegen Pressefreiheit;
- Berichtspflicht der Bundesregierung an den Nationalrat über die Umsetzung dieser Maßnahmen binnen 12 Monaten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.