318/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 22.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadić, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Österreichweite Finanzierung von Gewaltambulanzen
BEGRÜNDUNG
Dank Grüner Regierungsbeteiligung wurde im Mai 2024 an der Medizinischen Universität Graz die „Gewaltambulanz der Modellregion Süd“ eröffnet. Mit dem Start dieses Projekts wurde ein bedeutender erster Schritt hin zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von Gewaltambulanzen in ganz Österreich gemacht.
Gewaltambulanzen sind wichtige Einrichtungen, um die Verurteilungsquote bei Gewaltdelikten und insbesondere bei Sexualdelikten zu erhöhen. Hier werden alle Betroffenen von Gewalt versorgt, unabhängig von Geschlecht und Alter, allerdings sind Frauen überproportional von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen – gerade im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist ein flächendeckendes Angebot von Gewaltambulanzen demnach unerlässlich. Dank ausreichender Finanzierung durch die türkis-grüne Bundesregierung hat Anfang dieses Jahres eine weitere Gewaltambulanz an der MedUni Wien daher erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen. Damit werden bundesweit niederschwellige Untersuchungsstellen geschaffen, bei denen sich Gewaltbetroffene im geschützten Setting kostenfrei und opfergerecht untersuchen lassen können, vorhandene Spuren forensisch gesichert und Verletzungen dokumentiert werden, um diese als Beweise für ein mögliches späteres Gerichtsverfahren zur Verfügung zu haben. Das soll letztendlich zu Erhöhung der Verurteilungsquote bei Sexualstraftaten führen. Neben der Dokumentation von Verletzungen sowie der Sicherung von Spuren an Körper und Kleidung erhalten Gewaltbetroffene auch umfassende Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten, wie beispielsweise der Vermittlung an Opferhilfe- und Opferschutzeinrichtungen, psychologische Betreuung oder rechtliche Beratung. So soll insbesondere Frauen beim Ausstieg aus Gewaltbeziehungen geholfen und weitere Übergriffe verhindert werden.
Die Ausrollung der neuen Gewaltambulanzen war ein bedeutender und von Gewaltschutzexpert:innen schon lange geforderter Meilenstein für die Versorgung und Unterstützung von Gewaltbetroffenen in Österreich. Und sie war der erste Schritt hin zum bundesweiten Ausbau von Gewaltambulanzen, der nun umgehend weiter umgesetzt werden muss. Die zwei Pilotprojekte, die für Modellregionen im Osten und Süden Österreichs zuständig sind und für ländliche Gebiete durch mobile Teams ergänzt werden, sollen jedoch nur den Anfang machen. Das Ziel war und ist der flächendeckende Ausbau für das gesamte Bundesgebiet. Die ersten offiziellen Zwischenberichte bestätigen: Die beiden Gewaltambulanzen in Graz und Wien wirken, werden von Betroffenen bereits gut und immer mehr in Anspruch genommen, sodass die monatliche Auslastung stetig steigt.
Gleichzeitig verdeutlichen aktuelle Gewaltfälle, wie jüngst im Linzer Spital, das ein Vergewaltigungsopfer ohne Untersuchung wegschickte[1], den dringenden Bedarf der raschen Ausrollung von Gewaltambulanzen in ganz Österreich. In Linz soll als Konsequenz nun immerhin eine weitere Gewaltambulanz eingerichtet werden. Es darf jedoch nicht erst erneut einen schlimmen Vorfall geben, bevor politisch reagiert wird – die neue Bundesregierung ist jetzt gefragt, zu handeln. Im Sinne eines wirksamen Gewaltschutzes muss gelten: Agieren statt Reagieren.
Auch die unabhängige Expert:innengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO) attestiert den starken politischen Willen der türkis-grünen Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und lobt die zahlreichen gesetzlichen Maßnahmen, die sie im Zuge dessen ergriffen hat. Besonders die maßgebliche Erhöhung des Gewaltschutzbudgets finden deutliche Beachtung. Gleichzeitig verweist GREVIO auf die Notwendigkeit, nach erfolgreicher Etablierung der beiden Modellregionen die weitere Ausrollung der Gewaltambulanzen voranzutreiben[2]. Der politische Handlungsauftrag an die ÖVP-SPÖ-NEOS-Bundesregierung ist somit klar: Nur mit zukunftssicherer und langfristiger finanzieller Förderung bekommen Gewaltbetroffene in ganz Österreich die Möglichkeit, umfassende Unterstützung in einer Gewaltambulanz zu erhalten.
Wenn wir in Österreich Frauen wirklich wirksam vor Gewalt schützen wollen, muss nicht nur der von der Bundesfrauenministerin Eva-Maria Holzleitner angekündigte Nationale Aktionsplan Gewaltschutz (NAP) die flächendeckende Ausrollung und den kontinuierlichen Ausbau von Gewaltambulanzen vordringlich berücksichtigen, es müssen vor allem die notwendigen finanziellen Mittel zur langfristigen Absicherung der Ambulanzen und ihrer Arbeit bereitgestellt werden. Mit dem Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz hat die türkis-grüne Bundesregierung die erfolgreiche Etablierung der Gewaltambulanzen in Österreich ermöglicht und diese budgetär zuwege gebracht. Nun ist die neue Bundesregierung gefragt, ihr eigenes Regierungsversprechen, Gewaltambulanzen in allen Bundesländern aufzubauen mit dem Ziel einer gesetzlichen Verankerung[3], mit dem nötigen politischen Willen und ausreichend finanziellen Mitteln auch wirklich in die Tat umzusetzen. Angesichts angekündigter Sparpakete muss außer Streit stehen: Im Gewaltschutz darf nicht gespart werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Gesundheit, der Bundesministerin für Justiz und dem Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die bundesweite Ausrollung und den Ausbau von Gewaltambulanzen bei der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans Gewaltschutz (NAP) zentral zu berücksichtigen, und im Sinne der umfassenden Stärkung des Gewaltschutzes damit einhergehend die notwendigen finanziellen Mittel zur langfristigen Absicherung der Ambulanzen und ihrer Arbeit sicherzustellen, um die flächendeckende, niederschwellige und kostenlose forensische Beweissicherung für Gewaltbetroffene in allen österreichischen Bundesländern garantieren zu können. Gewährleistet sein, muss:
1. Die bedarfsorientierte Fortsetzung des Förderbudgets inklusive jährlicher Valorisierung zur langfristigen Absicherung der bereits eröffneten Gewaltambulanzen in Graz und Wien inklusive zeitnaher Verlängerung der bestehenden Förderverträge.
2. Die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel, um in allen Bundesländern Gewaltambulanzen einzurichten und dauerhaft zu betreiben.
3. Die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel, um die Schaffung neuer Aus- und Weiterbildungsplätze für Gerichtsmediziner:innen an Österreichs Medizinuniversitäten zu ermöglichen.
4. Die Erarbeitung und bundesweite Ausspielung einer Infokampagne, um die Arbeit und das Angebot der Gewaltambulanzen für Gewaltbetroffene selbst und die Zivilgesellschaft weiter bekannt zu machen.
5. Die Erarbeitung und bundesweite Ausspielung einer Infobroschüre an relevante Gesundheits-, Sozial- und Sicherheitsbehörden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, um die Arbeit und das Angebot der Gewaltambulanzen weiter bekannt zu machen und die gezielte Zusammenarbeit zu fördern“.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.
[1] Linzer Spital schickte vergewaltigte Frau ohne Untersuchung weg - Panorama - derStandard.at › Panorama
[2] https://rm.coe.int/first-thematic-evaluation-report-building-trust-by-delivering-support-/1680b18c17 S. 29 und S. 48
[3] https://www.spoe.at/wp-content/uploads/2025/02/Regierungsprogramm_2025.pdf S. 135