325/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 16.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm, Ricarda Berger
und weiterer Abgeordneter
Die Abschaffung der Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form hat weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich um eine qualifizierte Weiterentwicklung bemühen. Wenngleich es dringend notwendig ist, die Bildungskarenz zu reformieren, zumal sie oftmals nicht treffsicher der Weiterbildung diente, sondern privaten Gründen diente, wie etwa einer Verlängerung der Eltern-karenz, hat die Abschaffung nunmehr auch unerwünschte Konsequenzen. Besonders trifft sie jene, die im Vertrauen auf die bisher geltende Regelung bereits eine berufliche Ausbildung oder Umschulung begonnen haben – insbesondere in jenen Sektoren, in denen der Fachkräftemangel seit Jahren evident ist, etwa im Pflege-, Handwerks- oder Technologiebereich.
Gerade in den Branchen, in welchen händeringend nach Fachkräften gesucht wird, ist es im öffentlichen Interesse, bestehende Ausbildungsvorhaben nicht zu gefährden, da sie einen konkreten Beitrag zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts und zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit leisten. Viele Betroffene stehen nun jedoch vor der Situation, ihre begonnene Qualifizierungsmaßnahme aus finanziellen Gründen abbrechen zu müssen, was nicht nur für die Einzelnen eine existenzielle Bedrohung darstellt, sondern auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv ist.
Es bedarf daher einer sachlich differenzierenden Regelung: Es ist nachvollziehbar und richtig, dass Maßnahmen gesetzt werden, um Missbrauch der Bildungskarenz zu unterbinden – insbesondere bei Weiterbildungsmaßnahmen mit niedrigem Aufwand, welche den Auszubildenen kaum nennenswerte am Arbeitsmarkt benötigte Qualifikationen verschafft, die dies in weiterer Folge tatsächlich am Arbeitsmarkt verwerten können. Dennoch darf diese berechtigte Kritik nicht auf jene übertragen werden, die eine arbeitsmarktrelevante Ausbildung absolvieren und damit einen unmittelbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Hier ist eine sachlich gerechtfertigte Unterscheidung notwendig, um echte Weiterbildungswilligkeit und arbeitsmarktorientierte Qualifikation zu fördern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine gesetzliche Ausnahmeregelung zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass Personen, die vor dem Außerkrafttreten der Bestimmungen zur Bildungskarenz eine Ausbildung in einem von Facharbeitermangel betroffenen Bereich begonnen haben, weiterhin Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach den bisherigen Regelungen erhalten, zumindest bis zum regulären Abschluss der begonnenen Bildungsmaßnahme.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.