326/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 16.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Michael Fürtbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Neukodifizierung der Gewerbeordnung, Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie Abbau bürokratischer Hemmnisse
„[…] Damit blieb die Gewerbeordnung mit ihren zahlreichen Sonder- und Ausnahmeregelungen sowie Spezialbestimmungen zu einzelnen Gewerben ein komplexes und unübersichtliches Regulierungsregime für die Anmeldung sowie die Ausübung von Gewerben.“[1]
Dieser Auszug aus dem bereits vor ca. sechs Jahren vom Rechnungshof veröffentlichten Bericht betreffend den Zugang zur gewerblichen Berufsausübung (Reihe BUND 2019/37) macht deutlich, dass die Gewerbeordnung einer dringenden Reform und Neukodifizierung bedarf.
Der Rechnungshof kam in seinem Bericht unter anderem zum Ergebnis, dass auch die Gewerberechtsreform 2017 nur teilweise Erleichterungen gebracht habe, und die Gewerbeordnung weiterhin Flexibilität und Entbürokratisierung vermissen lasse. Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass der Zugang zu gewerblichen Berufen nach wie vor zu unübersichtlich und bürokratisch sei.
„Die Struktur der Gewerbeordnung wies erhebliche Schwächen auf, die – im Sinne der Anwenderfreundlichkeit und des Bürgernutzens – dringend zu bereinigen wären. Dies wirkte sich negativ auf die Transparenz und Verständ-lichkeit des gesamten Regelwerks für die Bürgerinnen und Bürger aus, minderte deutlich dessen Handhabbarkeit für die Gewerbeanmelderinnen und ‑anmelder, förderte Auslegungsprobleme und war geeignet, die Vollziehung durch die zuständigen Gewerbe-behörden zu erschweren,“ so das wenig erfreuliche Fazit des Rechnungshofs, der dann noch ergänzt, dass „obwohl die seit 150 Jahren bestehende Gewerbeordnung durchschnittlich fast jährlich novelliert werde, in der Vergangenheit die geplanten oder angekündigten Maßnahmen zu einer Liberalisierung und Vereinfachung des Berufszugangs häufig nicht umgesetzt worden seien.“1
Auf Basis seiner Feststellungen hob der Rechnungshof abschließend folgende Schlussempfehlungen an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschafts-standort hervor:
„Im Sinne der Vorgaben der Europäischen Kommission wären die Regulierungsmechanismen – insbesondere hinsichtlich ihrer bürokratischen Hemmnisse – zu analysieren sowie deren ökonomische Auswirkungen mit dem Ziel zu bewerten, den gewerblichen Berufszugang weiter zu vereinfachen.
Die in vergleichbaren Staaten bestehenden Gewerberechtsmodelle wären zu analysieren und gegebenenfalls wäre eine dahingehende Adaptierung des österreichischen Gewerberechts einzuleiten.
Es wäre konsequent auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwender-freundliches Regelwerk zu schaffen.
Die hohe Anzahl der reglementierten Gewerbe wäre einer Analyse und Beurteilung zu unterziehen.
Unter Berücksichtigung von Kosten–Nutzen–Aspekten wären im Rahmen der Bundeskosten– und Leistungsrechnung die Kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung auf Bundesebene im Hinblick auf die Effizienz des Mitteleinsatzes transparent auszuweisen und unter Wirtschaftlichkeitskriterien zu beurteilen.
Die Länder wären dazu anzuhalten, ihre Kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung nach vom Ministerium vorgegebenen, einheitlichen Grund-sätzen zu erfassen und dem Ministerium bekanntzugeben. Damit sollte eine transparente Darstellung der Gesamtkosten für die Vollziehung der Gewerbe-ordnung als Basis für Steuerungsmaßnahmen durch das Ministerium geschaffen werden.“ 1
Bis dato ist hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen des Rechnungshofes nichts geschehen. Völlig berechtigt ist daher in diesem Zusammenhang die wiederholt – unter anderem auch von den NEOS – geübte Kritik: „Es geht rein gar nichts weiter bei der verstaubten Gewerbeordnung“, sagt Loacker, er wirft Türkis-Grün „Stillstand“ vor.[2]
Kürzlich kam in diesem Zusammenhang auch Unterstützung von NEOS-Staats-sekretär Schellhorn, der in einem Standard-Interview vom 24.03.2025 klarmachte:
„Wir Neos sind Verfechter einer Reform der Gewerbeordnung, damit in gewissen Bereichen der Wettbewerb gefördert und nicht Konkurrenz behindert wird. Das werde ich aufzeigen. Wenn nichts passiert, werde ich Druck machen […].“[3]
Auf die in diesem Interview gestellte Frage, ob von den NEOS, denen eine Entrümpelung der Gewerbeordnung immer wichtig war, dazu auch Vorschläge kommen werden, antwortete Schellhorn unmissverständlich: „Sicher. Warum nicht.“3
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemäßen, übersichtlichen und anwenderfreundlichen Regel-werks, einer Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie des Abbaus bürokratischer Hemmnisse sichergestellt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.