329/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 17.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend frühzeitige Festlegung der Anmeldefristen für den Ethik- und Religionsunterricht
BEGRÜNDUNG
Der Start ins neue Schuljahr ist für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schüler:innen jedes Mal eine große organisatorische Herausforderung. Besonders im Bereich Ethik- und Religionsunterricht sorgt eine gesetzliche Vorgabe dabei regelmäßig für unnötigen Mehraufwand: Nach der aktuellen Regelung müssen Schüler:innen der Sekundarstufe II erst in den ersten fünf Schultagen des neuen Schuljahres entscheiden, ob sie Ethik oder Religion besuchen.
Diese späte Festlegung bringt erheblichen Mehraufwand für viele Schulen. Die Erstellung der Stundenpläne wird erschwert und der reguläre Unterrichtsbeginn damit verzögert. Der ganze Prozess bindet wertvolle Zeit und Ressourcen – genau dann, wenn ohnehin viel Koordination nötig ist. Durch die erfreulicherweise steigenden Schüler:innenzahlen im Ethikunterricht verstärkt sich dieses Problem zusätzlich.
Wir brauchen hier eine einfache, praxisnahe Lösung: Wenn die Wahl zwischen Ethik und Religion schon vor dem Sommer – also bis zum Ende des vorangehenden Schuljahres – getroffen wird, können Schulen verlässlich planen und Ressourcen effizienter einsetzen. Der reguläre Unterricht kann rascher starten. Davon profitieren nicht nur die Lehrkräfte, sondern auch die Schüler:innen und ihre Familien.
Gleichzeitig soll Raum für Flexibilität bleiben: In gut begründeten Ausnahmefällen soll eine Änderung der Entscheidung zu Schulbeginn weiterhin möglich sein.
Langfristig verfolgen wir weiterhin das Ziel, Ethikunterricht für alle Schüler:innen verpflichtend einzuführen – unabhängig von religiöser Zugehörigkeit – als verbindlicher Bestandteil der Allgemeinbildung. Solange dafür jedoch die parlamentarischen Mehrheiten fehlen, ist diese Maßnahme ein sinnvoller und machbarer Schritt zur Entlastung der Schulen und zur Verbesserung des Schulstarts.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung wird aufgefordert, die schulrechtlichen Bestimmungen und entsprechenden Richtlinien dahingehend zu ändern, dass die Wahl zwischen dem Unterrichtsfach Ethik und dem Religionsunterricht künftig grundsätzlich bis zum Ende des vorangehenden Schuljahres zu treffen ist. Ein Wechsel zu Beginn des neuen Schuljahres soll nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Schulen eine rechtzeitige Erstellung der Stundenpläne zu ermöglichen und einen geordneten, zügigen Schulstart sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.