33/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlängerung des Grundwehrdienstes und Wiedereinführung von verpflichtenden Milizübungen

 

 

Durch die verantwortungslose Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate als untaugliches Wahlzuckerl hat der ehemalige ÖVP-Minister Günther Platter dem Bundesheer und damit Österreich nachhaltig geschadet. Nur die Miliz ermöglicht ein Aufwachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke. Der Wegfall der Übungspflicht führte zur existentiellen Personalknappheit bei der Miliz. Dies wurde auch bereits vom Rechnungshof kritisiert. Um den erforderlichen Nachwuchs zu bekommen, bräuchten wir jährlich (!) rund 150 Milizoffiziere und 600 Milizunteroffiziere zusätzlich. Dies lässt sich mit freiwilligen Anreizen nicht erreichen, das sollte die Politik inzwischen erkannt haben.

 

Die selbständig strukturierten Milizverbände und -einheiten, aber auch die Milizanteile bei präsenten Verbänden, weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Es ist dringend erforderlich Milizübungen wieder als Volltruppenübungen durchzuführen. Es muss daher das Ziel sein, in der Miliz nur mehr „unbefristet beorderte Wehrpflichtige“ zu beordern. Die selbständig strukturierten Milizverbände sind so rasch als möglich materiell vollauszustatten und haben wieder schwere Waffen (Steilfeuer- und Panzerabwehrwaffen) zu erhalten. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Schritte im Sinne des Schutzes unseres Staates und seiner Bevölkerung unverzüglich zu setzen.

 

Der wesentlichste Schritt dazu ist, durch die Änderung des Wehrgesetzes die Verlängerung des Grundwehrdienstes sicherzustellen. Die Dauer des Grundwehr-dienstes muss in Hinblick auf moderne komplexe Waffensysteme und neue Bedrohungsbilder zur Erreichung der Feldverwendbarkeit und anschließender Verbandsausbildung zur Erreichung der Einsatzfähigkeit überdacht werden. Nur so bekommt das Bundesheer wieder die notwendigen Kräfte für die Miliz, die Möglichkeit diese auszubilden und gemeinsam zu üben, um sich damit auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung vorzubereiten. Es würde damit endlich der laufend praktizierte Verfassungsbruch abgestellt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Änderung des Wehrgesetzes vorzulegen, welche die Verlängerung des Grundwehrdienstes beinhaltet, damit verpflichtende Milizübungen in vollem Umfang wieder möglich sind.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.