331/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 17.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wiedereinführung der Valorisierung der Familienleistungen ab 2028

 

 

BEGRÜNDUNG

Die automatische Valorisierung von Familienleistungen ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Kaufkraft und trägt wesentlich zur sozialen Absicherung von Familien bei. Sie stellt sicher, dass die Höhe der Leistungen mit der Inflation Schritt hält und reale Einkommensverluste vermieden werden. Davon profitieren insbesondere Familien mit geringem Einkommen, für die staatliche Unterstützungsleistungen einen bedeutenden Teil des Haushaltsbudgets ausmachen.

Die im Bundesfinanzrahmen vorgesehene Aussetzung der Valorisierung zentraler Familienleistungen für die Jahre 2026 und 2027 bedeutet faktisch eine Kürzung dieser Leistungen. Diese Maßnahme erhöht das Risiko von Kinder- und Familienarmut und wirkt sich besonders auf Haushalte aus, die bereits durch steigende Lebenshaltungskosten belastet sind. Frauen sind hiervon in besonderem Maß betroffen, da sie mit 85% den Großteil der Bezieher:innen von Familienleistungen ausmachen.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, frühzeitig Klarheit über die künftige Entwicklung der Familienleistungen zu schaffen. Die Wiedereinführung der Valorisierung ab dem Jahr 2028 ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Stabilisierung der sozialen Absicherung von Familien und zur Bekämpfung von Armut.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, sich klar zur automatischen Valorisierung der Familienleistungen zu bekennen und sicherzustellen, dass diese ab dem Jahr 2028 wieder in Kraft tritt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.