332/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 17.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus („Papamonat“) für Adoptiv- und Pflegeeltern
BEGRÜNDUNG
Der sogenannte „Papamonat“
– also der Familienzeitbonus nach dem Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG)
– stellt eine wichtige familienpolitische Maßnahme dar, um die
frühe Vater-Kind-Bindung zu fördern und eine partnerschaftliche
Aufteilung der Sorgearbeit von Beginn an zu ermöglichen.
Während das Gesetz prinzipiell Adoptiv- und Pflegeeltern gleichstellt, ist
die tatsächliche Inanspruchnahme in vielen Fällen ausgeschlossen: Die
Anspruchsfrist ist an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gekoppelt und
beträgt 121 Tage. Bei Kindern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt
adoptiert oder in Pflege genommen werden – obwohl sie sich noch im
Babyalter befinden – ist damit keine Beantragung mehr möglich.
Diese gesetzliche Regelung verkennt die Realitäten vieler Familien: Der Beginn eines Adoptions- oder Pflegeverhältnisses stellt – ebenso wie eine Geburt – einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben dar, der Zeit für Bindungsaufbau und familiäre Integration erfordert. Eltern, die ein Kind adoptieren oder in Pflege nehmen, entscheiden sich bewusst für die Elternschaft. Gerade in dieser frühen Phase ist Zeit mit der Familie und der daran gekoppelte Familienzeitbonus besonders sinnvoll. Die Volksanwaltschaft hat daher zu Recht auf diese Lücke hingewiesen. Das Argument, dass Adoptivväter auch in Väterkarenz gehen können, zieht nicht, da rechtlich und finanziell Unterschiede zwischen Papamonat und Väterkarenz gegeben sind, etwa in Bezug auf die Dauer des Kinderbetreuungsgeldbezugs.
Aus familienpolitischer Sicht ist es dringend geboten, hier die gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Familienzeitbonusgesetz dahin-gehend geändert wird, dass auch Adoptiv- und Pflegeeltern Anspruch auf den Familienzeitbonus erhalten, wenn das Kind bei Aufnahme älter als 121 Tage ist. Die Anspruchsfrist soll künftig ab dem Zeitpunkt der Inpflege- oder Inobhutnahme bzw. Rechtswirksamkeit der Adoption berechnet werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.