335/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schulwaagen eichen? Das wollen wir streichen.

 

 

Ein größeres Kapitel in der Zeitschrift KOMMUNAL, Ausgabe 05/2025, ist der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung gewidmet. Als Beispiel für eine Einsparung in Millionenhöhe wird eine Änderung der gesetzlichen Eichpflicht für Schulwaagen in Pflichtschulen genannt:

 

[…] EICHPFLICHT VON PERSONENWAAGEN AN SCHULEN. Allein die Tatsache, dass die im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung verwendeten Personenwaagen überhaupt eichfähig sein müssen, ist an sich schon absurd. Letztlich geht es um Waagen, die nur einmal im Jahr bei der schulärztlichen Untersuchung im Einsatz sind, um eine ohnedies auch mit freiem und geschultem Auge eines Mediziners sichtbare Über- oder Untergewichtigkeit des Schülers festzustellen. Kosten einer Personenwaage mit Kalibrierungs-bestätigung für die Eichung: rund 600 Euro.

 

Dass diese Personenwaagen aber dann auch noch alle fünf Jahre um teures Geld nachgeeicht werden müssen, klingt wie ein Schildbürgerstreich. Kosten der Eichung der Schulwaagen an den Pflichtschulen alle fünf Jahre: über eine Million Euro. Anstatt die Schulwaagen (die bislang nicht ausdrücklich geregelt waren) explizit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen, hat der Gesetzgeber aufgrund eines Anlassfalles (Anzeige gegen eine Gemeinde) die Schulwaagen im Jahr 2017 (erstmals) explizit in das Gesetz aufgenommen!

 

Die Eichpflicht der Schulwaagen ist geradezu ein Synonym dafür, dass bis dato selbst die augenscheinlichsten und einfachsten Reformen gar nicht so sehr den fehlenden Mut als Gegner hatten (das wäre noch irgendwie vertretbar), sondern schlicht den fehlenden Willen. […]“[1]

 

Nicht nur, dass man durch eine Streichung der wiederkehrenden Eichverpflichtung alle fünf Jahre bereits mehr als eine Million Euro einsparen könnte, sind auch – folgt man einem Aktenstück aus dem Jahr 2014 (Geschäftszahl: BMUKK-40.000/0030-III/11/KSD/2013) – die Anschaffungskosten einer eichfähigen Personenwaage nicht zu vernachlässigen:

 

Personenwaage MPS200K100PM vom Hersteller Kern (Wägebereich 200kg)

Auftragnehmer für Produkte vom Hersteller Kern: Fisher Scientific Austria GmbH

Kaufpreis 331,5 € excl. MwSt.

Eichkosten (Eichung erfolgt vor Lieferung): 46,-- € excl. MwSt.

Kalibrierschein (als Nachweis für die erfolgte Eichung): 85,5 € excl. MwSt[2]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Bildung und der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit dem Ziel, das österreichische Schul- und Schulärztewesen einschließlich der allenfalls erforderlichen Verfassungsbestimmungen dahingehend anzupassen und auch das Maß- und Eichgesetz dahingehend abzuändern, dass rechtliche Verpflichtungen zur Anschaffung eichfähiger Personenwaagen an Schulen, deren Eichung und regelmäßiger Nacheichung ersatzlos entfallen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.



[1]    Zeitschrift KOMMUNAL, Ausgabe 05/2025.

[2]    https://gemeindebund.at/website2024/wp-content/uploads/2024/05/Schreiben_Unterrichtsministerium_Geeichte-Waagen.pdf