336/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend rasche Umsetzung der Entwaldungsverordnung statt Aufschnüren von notwendigem Umweltschutzrecht
BEGRÜNDUNG
Die Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde 2023 beschlossen, und hätte ursprünglich mit 30.12.2024 in Kraft treten sollen. Auch die ÖVP-Abgeordneten im EU-Parlament stimmten der Verordnung am 19. April 2023 zu. 2024 wurde das Inkrafttreten dann bereits um ein Jahr verschoben, nachdem die Verordnung von der Holzindustrie und den land- und forstwirtschaftlichen Interessensvertretungen massiv bekämpft worden war. Auch Falschmeldungen wurden in Umlauf gebracht, wie z.B. dass die Geokoordinaten jedes einzelnen geernteten und zum Verkauf gebrachten Baumstamms angegeben werden müssten – das ist sogar jetzt noch auf der Seite des Österreichischen Forstvereins[1] zu lesen. Derlei irreführende Informationen führen zur Verunsicherung der Waldbesitzenden und untergraben eine faktenbasierte, sachliche öffentliche Debatte.
Die EUDR sieht vielmehr tatsächlich vor, dass bei Erstinverkehrbringung eines Holzproduktes der Herkunftsort des verkauften Holzes entweder mit einem GPS-Punkt oder (im Fall einer Herkunftsfläche größer als 4 Hektar) mit einem Polygon angegeben werden muss. Dazu können entweder bestehende GPS-Daten hochgeladen oder im EU-Online-System mit einer Online-Kartenfunktion unkompliziert erstellt werden. Insbesondere für Kleinbetriebe ist eine „in-excess“ Meldung sinnvoll, dass also gleich beim ersten Mal alle Flächen angegeben werden, auf denen Holz oder auch Soja geerntet bzw. Rinder geweidet werden. So können diese Daten bei jeder Inverkehrbringung wiederverwendet werden und die Erstellung einer Sorgfaltserklärung ist damit eine Angelegenheit von wenigen Minuten.
Im Übrigen gilt seit 2013 im Zuge der Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits eine Sorgfaltspflichtregelung, um für die legale Herkunft von Holz zu sorgen. Die EUDR bringt für Waldbesitzer:innen daher kaum Zusatzaufwand im Vergleich zur bisherigen Holzhandelsverordnung (EUTR).
Im Gegensatz zum Forstsektor sind digitale Daten zu Agrarflächen im landwirtschaftlichen Sektor seit langem gebräuchlich. Die INVEKOS Daten sollten daher auch für die einfache Umsetzung der EUDR in der Sorgfaltserklärung verwendet werden können. So kann die Umsetzung für die Bäuerinnen und Bauern so einfach wie möglich gemacht werden. Falls die einmalige Erstellung der GPS-Daten für Klein(st)waldbesitzer:innen eine Hürde darstellt, braucht es entsprechende Unterstützung seitens der Interessensvertretungen und der relevanten öffentlichen Stellen.
Es ist höchst an der Zeit, rasch mit der Umsetzung zu beginnen, entsprechende Unterstützung und Beratung anzubieten, und in Österreich eine Durchführungsgesetzgebung zu erlassen. Das sorgt für Rechtssicherheit und Vorbereitungszeit für die betroffenen Unternehmen.
Es wäre auch sinnvoll, bei der EU Kommission zu hinterfragen, wieso nur vier Länder in die höchste Risikokategorie eingestuft werden – und wieso bekannte Entwaldungs-Hotspots wie Brasilien und Indonesien[2], nur in die mittlere Kategorie fallen.
Nun ist Österreich gemeinsam mit 10 anderen Staaten jedoch wieder an vorderster Front dabei, um die Entwaldungsverordnung doch noch abzuschwächen. Minister Totschnig hat gemeinsam mit Luxemburg die Europäische Kommission aufgefordert, die Entwaldungsverordnung zu „vereinfachen“. Dass es nicht nur auf eine bürokratische Vereinfachung hinausläuft, sondern wohl auf eine Abschwächung der Verordnung, ist relativ klar, wenn man die Forderungen der Interessensvertreter kennt: Eine „Null-Risiko-Kategorie“ solle geschaffen werden, wo eben auch Österreich drin sein solle – und die praktisch eine Ausnahme von allen Regelungen schaffen soll. Damit würde jedoch sogar die seit 2013 bestehende Pflicht zu Nachweis und Kontrolle der legalen Holzernte entfallen, da die EUDR die EUTR ersetzen wird.
Die Forderung nach einer Null-Risiko-Kategorie negiert außerdem, dass auch der Wald in Europa bedroht ist: Im Besonderen naturferne Forste leiden zusehends an den Auswirkungen der Klimaerhitzung und brechen auf großen Flächen zusammen. Das äußert sich mittlerweile auch darin, dass der österreichische Wald zunehmend von einer Kohlenstoffsenke zu einer Quelle von Treibhausgasemissionen wird[3]. Die statistische Zunahme von Waldfläche in Europa darf auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die tatsächliche Überschirmung aufgrund großer Kahlflächen vielerorts abnimmt.[4] In einem immer heißeren und trockeneren Klima wird die Wiederbewaldung auf solchen Kahlflächen stetig schwieriger. Dazu kommen immer wieder Schlägerungen in Natur- und Urwäldern - auch in EU-Schutzgebieten – und Probleme mit illegaler Abholzung auch in EU-Mitgliedsstaaten, etwa in Rumänien. Die EUDR zielt nicht nur darauf ab, die "Entwaldung" (Umwandlung von Wald in z.B. landwirtschaftliche Fläche) zu beenden, sondern bekämpft auch Waldschädigung und illegale Holzherkunft.
Waldschädigung wird definiert als die Umwandlung von Primärwäldern oder sich natürlich verjüngenden (Natur-)Wäldern in angepflanzte Wälder oder Plantagen. Abholzungen von naturnahen, reifen Wäldern - etwa von alten Buchen- und Eichenwäldern oder natürlichen Nadelwäldern in Skandinavien - und deren Ersatz durch z.B. monotone Baumpflanzungen (etwa mit Kiefern oder Douglasien) werden immer noch vorgenommen und führen zu einer erheblichen ökologischen Verschlechterung. Die EUDR soll dazu beitragen, diese nicht nachhaltigen Methoden zu unterbinden.
Es muss daher das gemeinsame Ziel sein, die Entwaldungsverordnung wirkmächtig zu behalten und rasch und ambitioniert umzusetzen, um den globalen Waldverlust in allen Regionen der Erde zu stoppen, und damit einen unverzichtbaren Beitrag zu den Klima- und Biodiversitätszielen zu leisten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Klima, Regionen und Wasserwirtschaft, sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.8.2025 eine Regierungsvorlage zuzuweisen, mit der die Entwaldungsverordnung in nationales Recht umgesetzt wird.
Die Regierungsvorlage soll jedenfalls beinhalten:
- Eine Nutzung aller vorhandenen Daten, um so die Umsetzung für die betroffenen Betriebe zu vereinfachen
- Effektive Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass nicht nur Entwaldung, sondern auch Waldschädigung erkannt wird, Produkte aus Waldschädigung nicht in Verkehr gebracht, und nicht-nachhaltige Waldbewirtschaftungs-praktiken daher hintangehalten werden
- Die Ausnutzung des EU-rechtlich vorgesehenen Strafausmaßes, so dass diese auch für große Konzerne abschreckend wirken.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Unterstützung insbesondere von Kleinwaldbesitzer:innen bei der erstmaligen Erstellung von Sorgfaltserklärungen zu sorgen, und sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Liste der high-risk countries anhand von Daten zu Entwaldung und illegaler Abholzung erweitert wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.
[1] https://www.forstverein.at/steinegger-zur-eu-entwaldungsverordnung-oesterreich-als-null-risiko-land-einstufen/, Zugriff 13.6.2025
[2] https://www.wwf.de/themen-projekte/waelder/waldvernichtung/illegaler-holzeinschlag; https://greenpeace.at/assets/uploads/pdf/presse/2020_GP-Report_Rohstoffe-EU.pdf
[3] Österreichische Treibhausgasinventur 1990-2023; Zweiter Österreichischer Sachstandsbericht zum Klimawandel;
[4] https://www.globalforestwatch.org/map/; https://nhess.copernicus.org/articles/25/77/2025/; https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748-9326/add606/pdf