34/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Anhebung des Regelbudgets der „UG 14 Militärische Angelegenheiten“ auf zumindest zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Das Österreichische Bundesheer wurde jahrzehntelang unterfinanziert und damit die Sicherheit unserer Heimat Österreich gefährdet. Die durchaus positiven Impulse in letzter Zeit genügen nicht, um eine ausreichende Budgetierung des Bundesheeres für seinen verfassungsrechtlichen Auftrag, die militärische Landesverteidigung, sicherzustellen.
Bereits im Bericht „Unser Heer 2030“ wird festgehalten:
„Momentan ist das ÖBH weit davon entfernt, seine verfassungsmäßigen Aufgaben vollumfänglich erfüllen zu können. Der Realzustand des ÖBH lässt nur ein eingeschränktes Leistungsspektrum zu. Die Aufwendungen zur Sicherstellung eines erfolgreichen Einsatzes des ÖBH in einer Schutzoperation belaufen sich auf mindestens ein Prozent des BIP. Für eine Abwehroperation gegen einen konventionellen Gegner wären jedoch zwei Prozent des BIPs notwendig.“[1]
Es ist daher dringend erforderlich, das Regelbudget der „UG 14 Militärische Angelegenheiten“ stetig anzuheben, um möglichst rasch das Ziel der 2% des prognostizierten BIP zu erreichen. Die Berechnung hat ohne Hinzurechnung der Bundesheerpensionen und Beiträge zur Europäischen Friedensfazilität zu erfolgen.
Wie allseits bekannt ist, haben NATO-Mitgliedsländer 2% des BIP für die Landes- bzw. Bündnisverteidigung auszugeben, wobei die aktuelle Diskussion dahingeht, diesen Prozentsatz noch einmal deutlich zu erhöhen. Als neutraler Staat muss die Republik Österreich selbst endlich eine ausreichende Finanzierung seiner Streitkräfte in die Hand nehmen. Dazu ist es erforderlich, mindestens so viel Geld in die Landesverteidigung zu investieren, wie ein Mitglied eines Militärbündnisses.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz des Landes und seiner Bürger das jährliche Regelbudget der „UG 14 Militärische Angelegenheiten“ stetig und längstens bis zum Jahr 2034 auf zumindest zwei Prozent des prognostizierten Bruttoinlandsprodukts anzuheben - ohne Hinzurechnung der Pensionen sowie von Beiträgen zur Europäischen Friedensfazilität.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.