346/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Krankenversicherung für ukrainische Kriegsvertriebene
BEGRÜNDUNG
Um geflüchteten Personen aus der Ukraine einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen, übermittelte der damalige Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch am 9. März 2022 eine Verordnung ans Parlament, die die Einbeziehung der Ukrainer:innen in die Krankenversicherung vorsah. Die Verordnung fand die Zustimmung aller Parlamentsparteien und konnte am 12. März 2022 in Kraft treten. Die Verordnung war vorerst bis Jahresende 2023 befristet und wurde bis 4. März 2025 verlängert.
Am 3. März 2025 wurde die neue Bundesregierung angelobt. Die neue Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann kündigte am 6. März 2025 die Verlängerung der Krankenversicherung für Ukrainier:innen bis 31.Oktober 2025 an, nahm das aber rasch zurück und verkürzte die Einbeziehung auf 31. Mai 2025. Bemühungen um eine weitere Verlängerung der Verordnung sind öffentlich nicht bekannt. Die Verordnung lief vor circa 2 Wochen ersatzlos aus.
Bis zum Verstreichen der sechswöchigen Toleranzfrist am 12. Juli 2025 müssen sich Ukrainier:innen, die sich weder in der Grundversorgung befinden noch erwerbstätig sind, um eine Selbstversicherung kümmern, damit sie auch weiter ärztliche Leistungen beziehen können.
Leider häufen sich aber jetzt Fälle, in denen Ukrainer:innen zwar aufgrund von bestimmten Einkünften (zB ukrainische Pensionszahlungen) als nicht hilfsbedürftig im Sinne der Grundversorgung gelten, sich aber aufgrund der Geringfügigkeit dieser Leistungen (in einem Fall zB rund EUR 600 pro Monat) auch keine Selbstversicherung in der Krankenversicherung (um EUR 526,79 pro Monat) leisten können.
Zumindest für solche Härtefälle muss eine Möglichkeit für einen Kranken-versicherungsschutz geschaffen werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung nach § 9 ASVG vorzulegen, die aus der Ukraine geflüchteten Personen wieder einen schnellen, unkomplizierten und vor allem lückenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht, zumindest aber Härtefälle abfedert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.