347/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein unverzichtbarer Pfeiler des europäischen Rechtsstaats und ein zentrales Instrument zum Schutz der Grund-und Freiheitsrechte. Ihre Geltung, Durchsetzbarkeit und fortlaufende Weiterentwicklung beruhen auf der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Unabhängigkeit ein Grundpfeiler des menschenrechtlichen Schutzsystems in Europa ist. Sie gilt in Österreich auch als Verfassungsrecht.

 

In jüngster Zeit mehren sich allerdings politische Vorstöße, die auf eine Schwächung oder Umdeutung der Konvention abzielen – entweder durch Versuche, ihre Auslegung der politischen Einflussnahme zu unterwerfen, oder durch Forderungen, die Konvention selbst zu öffnen und dadurch potenziell auszuhöhlen. Solche Forderungen, auch wenn sie rhetorisch mit Modernisierungsabsichten oder „sachlicher Diskussion“ begründet werden, bergen erhebliche Risiken.

 

Denn eine formale Änderung der Konvention bedeutet zwangsläufig, dass alle Bestimmungen zur Disposition stehen. Der Schutz der Menschenrechte darf aber niemals einem politischen Basar unterworfen werden. Deshalb wurden Erweiterungen und Ergänzungen bisher stets über Zusatzprotokolle eingeführt, während der Kernbestand der Menschenrechtskonvention nie angetastet wurde.

 

Die Konvention hat sich seit über 70 Jahren als lebendiges Instrument bewährt. Ihre Auslegung durch den EGMR trägt kontinuierlich gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Diese dynamische Rechtsfortbildung ist eine Stärke des bestehenden Systems, nicht dessen Schwäche.

 

Die Gewaltenteilung – insbesondere die richterliche Auslegung der Konvention durch den EGMR – ist konstitutiv für den menschenrechtlichen Schutzrahmen. Politische Einflussversuche untergraben die Unabhängigkeit des Gerichtshofs, schwächen das Vertrauen in den Rechtsstaat und gefährden die universellen Garantien der EMRK –insbesondere für jene, die auf den Schutz durch die Justiz angewiesen sind.

 

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, jeder Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention klar entgegenzutreten, die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu achten und sich weiterhin für die Wahrung der EMRK auf europäischer Ebene einzusetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.