349/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Elisabeth Heiß
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kinderschutzpaket zur Stärkung des Schutzes Minderjähriger
Sexueller Missbrauch zerstört das Leben von Kindern – seelisch, emotional und oft für ein ganzes Leben. Der Fall des Schauspielers Teichtmeister hat auf erschütternde Weise offengelegt, wie milde unser Strafrecht gegenüber Tätern agiert, die tausende Inhalte von bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterialien horten und damit ein weltweites Missbrauchssystem mittragen. Trotz rund 76.000 Dateien – darunter über 47.500 Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren – erhielt der Täter lediglich zwei Jahre bedingt. Die sogenannte „Lex Teichtmeister“ brachte zwar eine Erhöhung der Strafdrohungen, ist jedoch für eine „Trendumkehr“ nicht geeignet.[1], [2]
Ein aktueller Missbrauchsfall aus Wien zeigt die fortbestehende Schieflage: Ein 16‑Jähriger wurde wegen schweren Missbrauchs zweier Volksschüler zu einer 21‑monatigen, teilbedingten Haft verurteilt. Wieder sind es die Opfer, die mit lebens-langen Folgen zurückbleiben, während der Täter bald wieder auf freiem Fuß ist.[3]
Die Diskrepanz des Strafausmaßes im Vergleich zu anderen Delikten ist frappant. Wer beispielsweise Wirtschaftsdelikte begeht, muss nicht selten mit mehrjährigen, unbedingten Freiheitsstrafen rechnen – wer hingegen Kinder missbraucht, kommt allzu oft mit einer milden Strafe davon. Diese rechtliche Bewertung stößt in der österreichischen Bevölkerung zunehmend auf Unverständnis und Ablehnung. Das Strafmaß muss daher so erhöht werden, dass künftige Täter abgeschreckt und verurteilte Personen dauerhaft von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden.
Zudem besteht noch immer die Gefahr, dass einschlägig Vorbestrafte Zugang zu schutzbedürftigen Gruppen erhalten – auch durch Lücken bei Arbeitsverboten und Strafregisterabfragen. Der freie Erwerb von Kindersexpuppen und sogenannten „Pädophilen-Handbüchern“ ist nach wie vor nicht ausdrücklich verboten. Eine klare gesetzliche Verankerung dieses Verbots ist überfällig.
Die Opfer werden vielfach mit ihrem Leid allein gelassen: Therapien sind teuer, die Übernahme durch den Staat unzureichend. Ebenso unzureichend ist der Opferschutz im Verfahren. Eine deutliche Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen ist notwendig, da viele Opfer erst Jahrzehnte nach der Tat bereit sind, darüber zu sprechen.
Es braucht daher ein umfassendes Kinderschutzpaket mit klaren gesetzlichen Verboten, verschärften Strafen und verstärktem Opferschutz. Das Strafrecht muss konsequent auf der Seite der Kinder stehen und die Schwere der Verbrechen widerspiegeln. Es braucht lückenlose Maßnahmen, die Tätern keinen Spielraum mehr lassen, denn der Schutz unserer Kinder muss oberstes staatliches Gebot werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes Minderjähriger zum Inhalt hat:
· Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten.
· Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft.
· Einen lebenslangen Strafregistereintrag.
· Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister.
· Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.
· Die Übernahme aller Therapie- und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt.
· Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindes-missbrauchsopfer.
· Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus.
· Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.
· Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten „Pädophilen-Hand-büchern“.
· Den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens.
· Den Abbau von Hürden beim Zugang zu „Triebhemmern“.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zuzuweisen.