35/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Echtes „Opting out“ für Konsumenten bei Smart-Meter
Die §§ 83 ff des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) regeln die Einführung sogenannter intelligenter Messgeräte. Aufgrund § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 wurde im Jahr 2012 die sogenannte Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung erstmals erlassen und in der Folge mehrfach geändert.
Im genannten § 83 Abs. 1 ElWOG wird unter anderem normiert:
„m Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.
Wie jedoch viele Kunden in den letzten Jahren leidvoll erkennen mussten, bezieht sich dieses vermeintliche „Opting out“ lediglich auf die Möglichkeit zu verlangen, dass das intelligente Messgerät derart zu konfigurieren ist, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind.
Der Einbau eines intelligenten Messgerätes und somit der Austausch des alten Zählers an sich lässt sich damit nach geltender Rechtslage nicht verhindern. Diese Tatsache verursachte in den letzten Jahren massiven Unmut und stieß auf enormes Unverständnis bei den Betroffenen.
Mittlerweile hat die vermeintliche „Opting out“-Möglichkeit schon dazu geführt, dass in einigen Fällen Netzbetreiber Konsumenten, die auf „echte Wahlfreiheit“ bestanden haben und den Austausch des entsprechenden Messgerätes verhindern wollten, geklagt und bei Gericht auch Recht bekommen haben.
Aufgrund der entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben, mindestens 80 Prozent der Netznutzer bis 2024 mit Smart-Metern auszustatten, und der bundesgesetzlichen Vorgaben in Österreich, bis 2024 einen Ausrollungsgrad von 95 Prozent zu erreichen, ist der Austausch der entsprechenden Geräte in Österreich bereits weit fortgeschritten.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten muss jedoch - nicht zuletzt im Sinne der Rechtssicherheit für die Konsumenten - ein echtes „Opting out“, das diesen Namen auch verdient, jedenfalls das Recht für den Konsumenten beinhalten, den physischen Einbau eines intelligenten Messgerätes zu verhindern und den „alten“ Zähler behalten zu können. Dies insbesondere dann, wenn in einem Bundesland eine Ausstattung von 90 Prozent der Konsumenten mit intelligenten Messgeräten bereits erreicht oder übertroffen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher sichergestellt wird, dass ein „Opting out“ des Endverbrauchers zu dem Zweck, kein intelligentes Messgerät (Smart-Meter) zu erhalten, jedenfalls das Recht beinhaltet, auf die weitere Verwendung des analogen Energiezählers (Ferraris-Zähler) zu bestehen, insbesondere dann, wenn in einem Bundesland eine Ausstattung von 90 Prozent der Konsumenten mit intelligenten Messgeräten bereits erreicht oder übertroffen wurde.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.