350/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 18.06.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Elisabeth Heiß
und weiterer Abgeordneter
betreffend Senkung der Gerichtsgebühren
Der Zugang zur Justiz ist ein grundlegendes Recht in einem demokratischen Rechtsstaat. Hohe Gerichtsgebühren, wie in Österreich, stellen eine erhebliche Hürde dar, insbesondere für Menschen mit niedrigerem Einkommen. Eine Senkung der Gerichtsgebühren würde sicherstellen, dass gemäß Artikel 6 EMRK alle Bürger unabhängig von ihrem finanziellen Status Zugang zu rechtlichem Beistand und fairen Gerichtsverfahren haben.
Ein funktionierendes Rechtssystem ist essenziell für das Vertrauen der Bürger in den Staat. Wenn der Zugang zur Justiz durch hohe Kosten eingeschränkt wird, leidet die Rechtsstaatlichkeit. Eine Senkung der Gerichtsgebühren würde das Vertrauen in die Justiz stärken.
Im 10. Evaluationsbericht des Europarats für die Effizienz der Justiz (CEPEJ)[1] wird die Bedeutung eines kostengünstigen Zugangs zur Justiz betont. Österreich sollte, so der Bericht, sich an diesen internationalen Standards orientieren und Maßnahmen ergreifen, um die finanziellen Barrieren für den Zugang zu Gerichten zu senken. Der Bericht zeigt auf, dass Länder mit niedrigeren Gerichtsgebühren oft eine höhere Effizienz und Zufriedenheit im Justizsystem aufweisen.[2]
Eine Senkung der Gerichtsgebühren, insbesondere der Grundbuch- und Firmenbuch-gebühren, könnte auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Ein effizienteres und zugänglicheres Justizsystem würde die Rechtssicherheit erhöhen und somit das Vertrauen von Investoren und Unternehmen in den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Dies könnte langfristig zu wirtschaftlichem Wachstum beitragen.
Von 2010 bis 2022 haben sich die Einnahmen durch Gerichtsgebühren von € 779.840.000,- auf € 1.499.083.918,- erhöht. Das ist eine Erhöhung von € 719.243.918,- (+48%). In Europa hingegen hat sich der Durchschnitt der Einnahmen von € 214.88.157,- auf € 247.524.984,- (+13%) erhöht. Hier ist Österreich der Spitzenreiter in der EU und in Europa gesamt.
Hohe Gerichtsgebühren benachteiligen speziell sozial schwache Bevölkerungs-gruppen. Eine Senkung der Gebühren wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit in unserem Land.
Dem nicht genug, haben die Regierungsfraktionen auch noch mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II (91 d.B.) eine signifikante Erhöhung der Gerichts-gebühren beschlossen, die zu einer weiteren Belastung der Bürger sowie der Unternehmen führt. Diese Maßnahme steht in klarem Widerspruch zu dem verfassungsrechtlich und menschenrechtlich gebotenen Ziel, den Zugang zur Justiz niedrigschwellig und für alle Bevölkerungsgruppen – insbesondere für einkommensschwache Personen – sicherzustellen.
Die ohnehin schon überdurchschnittlich hohen Gerichtsgebühren in Österreich werden durch diese Maßnahme weiter verschärft. Damit wird Österreich im europäischen Vergleich nicht nur zum Negativbeispiel, sondern auch zum Risikofaktor für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Fairness.
Die Gebührenerhöhung wirkt abschreckend auf Rechtssuchende, fördert, wie schon erwähnt, die soziale Selektion im Justizzugang und ist vornehmlich in Zeiten wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit ein untragbares Signal. Sie verstärkt bestehende Ungleichheiten und steht im Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den Empfehlungen des Europarats.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Gerichtsgebühren vorsieht, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger erschwinglich zu machen.“
In formeller Sicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zuzuweisen.