354/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 18.06.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stärkung des Staatsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus

 

 

Die größte Sicherheitsbedrohung für unser Land ist die illegale Massenzuwanderung und der damit einhergehende islamistische Terrorismus. Die Anzahl der in Österreich aufhältigen Gefährder im islamistischen Extremismus bzw. Terrorismus bewegt sich bereits im dreistelligen Bereich. Hierunter fallen jene Personen, bei welchen davon auszugehen ist, dass selbige jederzeit dazu bereit sind, einen terroristischen Anschlag durchzuführen.[1]

 

Der Terroranschlag von Villach am 15. Februar 2025, welcher einen jungen Burschen das Leben kostete und zahlreiche weitere Schwerverletzte zurückließ, zeigte erneut die tödliche Gefahr des islamistischen Terrorismus für unsere Gesellschaft und unsere Bürger auf. Nur wenige Tage später konnte gerade noch ein islamistischer Anschlag auf den Wiener Westbahnhof verhindert werden.

 

Auch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) verweist auf die dramatisch sich im Steigen befindliche Gefahr durch den islamistischen Terrorismus.

 

Allein im Vorjahr wurden den Sicherheitsbehörden 215 Tathandlungen mit einer islamistischen bzw. dschihadistischen Motivlage bekannt. 2023 waren es noch 152. Das bedeutet einen Anstieg um mehr als 40 Prozent.“[2]

 

Etwa 650 Personen halten sich momentan in Österreich auf, welche vom Staatsschutz im Bereich des islamistischen Extremismus bzw. Terrorismus beobachtet werden.[3] Da der Innenminister allerdings nicht einmal die Zahl der illegal in Österreich aufhältigen Migranten kennt[4], ist zudem von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen. Auch den Terroristen von Villach, Ahmad G., hatte der Staatsschutz nicht am Radar, obwohl selbiger sogar in der Bundesrepublik Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verbüßt hatte.[5]

 

Es ist folgerichtig nicht überraschend, dass der Staatsschutz im Rahmen seines Vorgehens gegen diese islamistische Terrorbedrohung immer mehr gefordert ist. Zur Unterstützung in diesem Kampf sind der DSN und den Landesämtern ausreichende personelle und budgetäre Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Die von der Verlierer-Ampel forcierte Messenger-Überwachung stellt hingegen ein unzureichendes Mittel dar, um den islamistischen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Zum einen, weil eine derartige Ziel- und Stoßrichtung von der Regierung gar nicht gewollt ist, sondern vielmehr die Überwachung von schwammig als „Verfassungsgefährdern“ bzw. „Spionen“ definierten Bürgern im Vordergrund steht – das Wort „Islam“ bzw. „islamistisch“ kommt kein einziges Mal im Gesetzentwurf der Koalitionsparteien vor. Zum anderen wäre es absurd anzunehmen, dass Terroristen nicht längst andere Kommunikationskanäle gefunden hätten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus ausreichend stark personell und budgetär ausgestattet werden, um auf das sich verschärfende Bedrohungsbild im Phänomen-bereich des islamistischen Terrorismus effizient reagieren zu können.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.



[1]    https://orf.at/stories/3385440/

[2]    https://orf.at/stories/3385440/

[3]    https://orf.at/stories/3385440/

[4]    506/AB vom 25.04.2025 zu 487/J (XXVIII. GP)

     https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/506/imfname_1679313.pdf

[5]    https://www.derstandard.at/story/3000000257630/nach-terroranschlag-in-villach-u-haft-fuer-23-jaehrigen-beantragt