355/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung eines bundesweiten „Warenkorbs“ für Grundnahrungs-mittel zur Verbesserung der Preistransparenz und Entlastung einkommens-schwacher Haushalte
Die anhaltend hohe Inflation bei Lebensmitteln trifft insbesondere einkommens-schwache Haushalte überdurchschnittlich stark. Ein aktueller Preismonitor der Arbeiterkammer bei 40 billigsten Lebens- und einigen Reinigungsmitteln bei sieben Supermärkten und Diskontern im März zeigt: Die billigsten Lebensmittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich zehn Prozent verteuert.[1]
Konsumenten haben derzeit kaum Möglichkeiten, reale Preisentwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel nachzuvollziehen. Viele Produkte unterliegen kurzfristigen Preisschwankungen, Rabattaktionen oder undurchsichtigen Preisstrategien der Anbieter. Eine verlässliche und öffentlich zugängliche Preiserhebung anhand eines standardisierten Warenkorbs erhöht die Transparenz und schafft die Grundlage für eine faire, sozial gerechte Marktbeobachtung.
Ein solcher Grundnahrungsmittel-Warenkorb dient daher sowohl dem Verbraucher-schutz als auch der Marktkontrolle. Er stärkt die Möglichkeit der Politik, auf reale Belastungen zu reagieren, und gibt den Bürgern ein Instrument an die Hand, um Preisentwicklungen nachzuvollziehen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Einführung eines bundesweit einheitlichen, regelmäßig aktualisierten „Grundnahrungsmittel-Warenkorbs“ eingeführt wird, wobei
1. dieser Warenkorb auf Basis eines sozial orientierten Mindestbedarfs an Lebensmitteln des täglichen Bedarfs (z. B. Brot, Milch, Eier, Mehl, Reis, Obst, Gemüse, einfache Fleisch- und Fischprodukte) zusammenzustellen ist,
2. die Preisentwicklung der darin enthaltenen Produkte regelmäßig (z. B. wöchentlich oder monatlich) zu erfassen, zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen ist,
3. eine verpflichtende Ausweisung der Preisentwicklung dieser Produkte – auch im regionalen Vergleich – für große Supermarktketten im stationären und digitalen Handel zu prüfen ist,
4. gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Preiskenn-zeichnung, der Vergleichbarkeit von Grundpreisen sowie zur Verhinderung irreführender Rabattaktionen in Erwägung zu ziehen sind,
5. die erhobenen Daten als Entscheidungsgrundlage für mögliche weitere Schritte im Rahmen des Konsumentenschutzes und der Sozialpolitik heranzuziehen sind.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.