356/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Effizientere Bekämpfung von Scheinfirmen
Im Sommer 2024 berichtete der ORF darüber, dass die Sonderkommission (SOKO) Scheinfirmen des Finanzministeriums seit Beginn ihrer Einsetzung am 1. August 2021 bis zum damaligen Zeitpunkt – also innerhalb von vier Jahren – über 450 Unternehmen aus dem Verkehr gezogen hat. Auf der Liste, online einsehbar auf der Website des Finanzministeriums und laufend aktualisiert, finden sich in großer Zahl Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe, aus der Immobilienbranche, dem Transportgewerbe, Personaldienstleister, Handels- und Reinigungsunternehmen, aber auch diverse Einzelunternehmer, sogar Kultur- und Sportvereine aus allen Bundesländern, die meisten davon aus Wien.
Zum wiederholten Male wurden Scheinfirmen mit Firmensitzen an immer wieder-kehrenden Adressen durch die Finanzverwaltung festgestellt. Es ergibt sich daraus der begründete Verdacht, dass organisierte Netzwerke immer wieder den Versuch starten, im Bereich der Abgabenhinterziehung gegenüber den Steuer- und Sozial-versicherungsbehörden aktiv zu werden. Um hier tatsächlich auch für Kunden und Arbeitnehmer, die neben den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden die Geschädigten solcher wirtschaftskriminellen Machenschaften, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine bessere Koordination der Gewerbebehörden, des Arbeitsmarktservice, der Wirtschaftsförderungseinrichtungen, des Arbeits-inspektorats sowie der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden notwendig.
Neben dieser besseren Koordination müsste es im Bereich des Gewerberechts, der Arbeitsmarktförderungen, des Arbeitnehmerschutzes, der Wirtschaftsförderung und des Vollzugs der einschlägigen Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu einer Verschärfung der Bestimmungen kommen.
Wiederholungstäter in Sachen Scheinfirmen, ob als (Mit-)Eigentümer, handels- oder gewerberechtlicher Geschäftsführer bzw. Beitrags- und/oder Bestimmungstäter sind nicht nur härter zu bestrafen, sondern sollten auch befristet bzw. unbefristet von der unternehmerischen Tätigkeit in Österreich inklusive des Bezugs von Förderungen oder auch der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen bei Bund, Ländern und Gemeinden zeitlich gesperrt und in letzter Konsequenzen sogar für immer ausgeschlossen werden.
Nur eine Verschärfung der Materiengesetze und ein strenger Vollzug können die wettbewerbsverzerrende und wirtschaftskriminelle Tätigkeit von Scheinfirmen und den durch diesen ausgeübten Sozialbetrug stoppen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der für Wiederholungstäter (Einzelpersonen bzw. Unternehmen) unmittelbar bzw. als Bestimmungs- und Beitragstäter im Bereich des Scheinunternehmertums und des Sozialbetrugs die gesetzlichen Voraus-setzungen für
· den Erhalt von AMS- und Wirtschaftsförderungen,
· die Gewerbeausübung,
· die Tätigkeit als gewerberechtlicher bzw. handelsrechtlicher Geschäftsführer,
· die Beteiligung an einem Unternehmen als Gesellschafter unmittelbar bzw. mittelbar über Holdings- und Beteiligungskonstruktionen,
· die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen bei Bund, Ländern und Gemeinden durch eine zeitliche Sperre, die auch dauerhaft verhängt werden kann
verschärft werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.