358/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 18.06.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Rechtliche Verankerung einer Opt-Out-Möglichkeit für den elektro-nischen Impfpass sowie dessen vollständige Integration in das ELGA-System

 

 

Mit der Einführung des eImpfpasses über das zentrale Impfregister wurde 2024 ein bedeutender Fortschritt für die öffentliche Gesundheit in Österreich beschlossen. Für den eImfpass ist keine Opt-Out-Möglichkeit vorgesehen, was nach Ansicht der Regierung mit dem öffentlichen Interesse an einer lückenlosen Impfdokumentation begründet wurde.

 

Dabei zeigt sich jedoch ein eklatanter Widerspruch zu demokratischen Grund-prinzipien. Während das ELGA-System bewusst Freiwilligkeit vorsieht und Bürger ein Widerspruchsrecht haben, wurde beim eImpfpass – trotz gleicher technischer Voraussetzungen – eine Opt-Out-Option bewusst ausgelassen. Diese Ungleich-behandlung schafft ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen zwei an sich vergleich-baren digitalen Gesundheitsdiensten.

 

Eine vollständige Integration in ELGA stellt sicher, dass auch der eImpfpass denselben hohen Datenschutzstandards, Einsichtsrechten und freiwilligen Teilnahme-bedingungen unterliegt wie alle anderen ELGA-Anwendungen. Damit wird sowohl das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem gestärkt als auch eine rechtlich klare und faire Regelung für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die gewährleistet:

  1. eine gesetzlich klar geregelte Opt-Out-Möglichkeit für den elektronischen Impfpass (eImpfpass) zu schaffen, die es den Bürgern ermöglicht, sich – analog zur bestehenden ELGA-Regelung – bewusst und rechtsverbindlich gegen die Nutzung des eImpfpasses zu entscheiden;
  2. eine vollständige und technisch sichere Integrierung des eImpfpasses in die bestehende elektronische Gesundheitsakte (ELGA) sicherzustellen, sodass sämtliche Impfungen unter den gleichen datenschutzrechtlichen, sicherheitsbezogenen und patientenrechtlichen Standards verarbeitet und eingesehen werden können, wie andere Gesundheitsdaten innerhalb von ELGA;
  3. die rechtliche Grundlage dahingehend zu überarbeiten, dass die Nutzung des eImpfpasses nicht de facto verpflichtend ist, sondern eine bewusste Zustimmung bzw. Nicht-Teilnahme nach umfassender Information möglich bleibt;
  4. die Bürger proaktiv und verständlich über ihre Rechte, Möglichkeiten und die konkreten Auswirkungen eines Opt-Outs beim eImpfpass zu informieren, einschließlich etwaiger Konsequenzen hinsichtlich der Nachweispflicht bei Impfungen und der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.