359/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 18.06.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aussetzen der Sozialhilfe für Asylberechtigte statt Pensionsraub

 

 

Die Entwicklungen im österreichischen Sozialsystem zeigen eine bedenkliche Schieflage: Während unzählige ältere Menschen ihr ganzes Leben lang gearbeitet, Steuern gezahlt und zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben, müssen sie nun miterleben, wie immer mehr Leistungen an Personen ausbezahlt werden, die nie einen Beitrag geleistet haben – insbesondere an arbeitsfähige Asylberechtigte, die trotz Arbeitsmarktzugang und Vermittlungsmöglichkeiten dauerhaft in der Mindest-sicherung verbleiben.

 

Laut Daten des AMS waren im Jahr 2023 durchschnittlich rund 40,7 Prozent der Mindestsicherungsbezieher Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.[1] Viele dieser Personen sind jung, arbeitsfähig und dem österreichischen Arbeitsmarkt grundsätzlich zugänglich – und dennoch fehlt es vielfach an Integrations- und Arbeits-bereitschaft.

 

Die Zahlen sprechen für sich. Das Sozialhilfesystem ist nicht dafür ausgelegt, junge gesunde Menschen aus der ganzen Welt bedingungslos und unbefristet zu alimentieren. Im Gegenteil: gerade von denjenigen, denen in Österreich Schutz vor Krieg und Verfolgung gewährt wurde, ist zu erwarten, dass sie sich um Integration bemühen und bereit sind, einen Beitrag zu leisten, anstatt ohne jegliche Leistung von österreichischem Steuergeld zu leben.

 

Es ist bezeichnend, dass trotz der umfangreichen Sparmaßnahmen weiterhin uneingeschränkt Leistungen aus der Sozialhilfe an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ausbezahlt werden, wenngleich es sich überwiegend um junge, arbeitsfähige Menschen handelt, die dem Arbeitsmarkt zugänglich sind und denen es schlichtweg an Integrations- und Arbeitsbereitschaft mangelt.

 

Gleichzeitig werden in der Budgetpolitik von der Bundesregierung laufend Einsparungen bei den Pensionen, bei Familienleistungen, bei Projekten für Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung vorgenommen.

 

Diese Entwicklung ist nicht nur sozialpolitisch ungerecht, sondern auch gesellschaftlich verheerend. Wer in Österreich Asyl erhält und damit Schutz und Versorgung in einem sicheren Staat, der muss auch bereit sein, einen Beitrag zum Erhalt und zur Stabilität unseres Sozialsystems zu leisten – insbesondere auch zur Finanzierung des Pensionssystems. Die Alimentierung arbeitsunwilliger Asyl- und subsidiär Schutz-berechtigter auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der Pensionisten ist ehestmöglich zu beenden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher sichergestellt wird, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vom Bezug der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/mindestsicherung-und-sozialhilfe