360/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 09.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHER ANTRAG

gem. § 74a Abs 1 iVm § 93 Abs 1 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA und weiterer Abgeordneter

betreffend Nie wieder Coronaregime: Nein zu den Änderungen der Inter­nationalen Gesundheitsvorschriften der WHO

Am 1. Juni 2024 wurden im Rahmen der 77. Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfassende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Erklärtes Ziel der Reform war eine schnellere und besser koordinierte internationale Reaktion auf Gesundheitskrisen.

Dabei wurden jedoch Verfahrensvorschriften verletzt: Gemäß Artikel 55 der IGV müssen Änderungsvorschläge den Mitgliedstaaten mindestens vier Monate vor Annahme zur Verfügung stehen. Da die Entwurfsfassungen jedoch mehrfach – und zwar bis kurz vor der Beschlussfassung – geändert wurden, ist der Beschluss formal rechtswidrig zustande gekommen.[1]

Dass Verfahrensvorschriften verletzt wurden, wird jedoch von der Gesundheits­ministerin in ihrer Anfragebeantwortung 1097/AB2[2] vom 24. Juni 2025 zur Anfrage „Vorschriftswidrige Beschlussfassung der Änderungen der Internationalen Gesund­heitsvorschriften (IGV) durch die WHO und die damit verbundene Bedrohung nationalstattlicher Souveränität“ (1240/J)1 der FPÖ-Abgeordneten Marie-Christine Giuliani dementiert. Die mehrfachen Änderungen des Entwurfs werden schlichtweg ignoriert.

Inhaltlich ist besonders hervorzuheben, dass gemäß Artikel 12ff IGV der WHO-Generaldirektor künftig eigenständig eine pandemische Notlage ausrufen und entsprechende Maßnahmen anregen kann, ohne die Zustimmung der betroffenen Staaten einholen zu müssen. Darunter fallen potenziell tiefgreifende Eingriffe, etwa Empfehlungen zu Reise- und Handelsbeschränkungen, Ausgehsperren oder Impf­empfehlungen. Hervorzuheben ist, dass die pandemische Notlage nicht mit der epidemiologischen Definition einer „Pandemie“ gleichgesetzt wird, sondern breiter zu verstehen ist. Es soll bewusst bereits vor dem Vorliegen einer Pandemie dem WHO-Generaldirektor ermöglicht werden, weitreichende Aktionen zu setzen. Dies unter dem Vorwand, Pandemien besser und schneller vorzubeugen, damit es gar nicht zum Ausbruch einer Pandemie kommt. Faktisch weitet diese Änderung jedoch die Entscheidungsbefugnis des Generaldirektors der WHO enorm aus und würde auch ein willkürliches Ausrufen von Notlagen rechtlich legitimieren.

Kontrollmechanismen sind dabei keine vorgesehen. Selbst eine offensichtlich falsche Entscheidung des Generaldirektors der WHO ist der Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht oder vergleichbare Kontrolleinrichtung entzogen. Die von der WHO vorgesehenen mit Fachleuten besetzten Gremien stellen diesbezüglich kein wirksames Gegengewicht dar, zumal der Generaldirektor Einfluss auf die Besetzung dieser Gremien hat (vgl. Artikel 47ff IGV).

Nach Ansicht der Gesundheitsministerin ist auch dies jedoch alles kein Grund zur Besorgnis.

Massive Abhängigkeit von interessengeleiteten Spendern

Neben der ohnehin problematischen Ausgestaltung monokratischer Entscheidungs­gewalt des Generaldirektors der WHO sollte auch die Finanzierung der Weltgesundheitsorganisation im Blick behalten werden. Anders als in ihren frühen Jahren finanziert sich die WHO derzeit nur zu knapp 16% über Beiträge der Mitgliedstaaten. Mehr als 77% der Mittel sind dagegen freiwillige Spenden.[3]

Von diesen Spenden sind rund 71 % zweckgebunden. Der Spender entscheidet sohin, wofür die Gelder zu verwenden sind. Dadurch ist eine massive Einflussnahme auf die Ausrichtung der WHO möglich, nach dem Motto „wer zahlt, schafft an". Typischerweise ist eine Einzelperson dabei wesentlich einfacher zu beeinflussen als breit gefächerte fachmännische Gremien, die von unterschiedlichen Stellen bestellt und weitgehend unabhängig sind.

Beispielsweise stehen 16% der WHO-Gelder unter dem Einfluss der Bill & Melinda Gates Foundation (bzw. 23 % der zweckgebundenen Spenden).3 Dies ist insofern brisant, als Bill Gates bereits beim Weltwirtschaftsforum 2019 mitgeteilt hat, dass er den größten Gewinn auf investiertes Kapital aus der Impfindustrie erzielt hat. Konkret wuchs sein diesbezügliches Investment um das Zwanzigfache des eingesetzten Kapitals.[4] Ein enormes wirtschaftliches Interesse an einem Aufschwung der Impfindustrie ist daher nicht von der Hand zu weisen. Die folgende Grafik illustriert die besorgniserregende Verteilung der Mittelherkunft, wobei anzumerken, dass der aktuell größte Zahler – die Vereinigten Staaten von Amerika – den Austritt aus der WHO bekanntgegeben hat:

[5]

Der Frage zur politischen Einflussnahme weicht die Gesundheitsministerin in 1097/AB durch den Hinweis aus, dass es sich hierbei um keinen Gegenstand der Verwaltung handle und dies sohin nicht dem lnterpellationsrecht gemäß Art. 52 B-VG und § 90 GOG-NR unterliege. Diese Verweigerung einer sachlichen Antwort ist nicht nachvollziehbar, zumal die Unterstützung der IGV eine politische Entscheidung darstellt, für welche ein Mindestmaß an Kenntnis über die wesentlichen Akteure und Profiteure jedenfalls erforderlich ist. Entscheidungen der Regierung sind Akte der Verwaltung und als solche Gegenstand des lnterpellationsrechts. Es ist jedoch vielsagend, dass die verantwortliche Ministerin über die Geldgeber der WHO nicht informiert sein will bzw. keine Informationen zur Verfügung stellen will.

Auswirkungen einer Pandemie auf die Zulassung von Arzneimitteln

Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Ausrufen einer Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Zulassung neuer Arzneimittel und Impfstoffe haben kann – insbesondere im Hinblick auf die Voraus­setzungen sowie die Dauer des Zulassungsverfahrens. Für Pharmaunternehmen kann es aus wirtschaftlicher Perspektive von erheblichem Vorteil sein, wenn ein von ihnen entwickeltes Produkt im Kontext einer Pandemie zur Anwendung kommen soll und eine solche Pandemie während des laufenden Zulassungsverfahrens deklariert wird. In solchen Fällen kann es - wie bereits während der COVID-19-Pandemie – zu einer signifikanten Verkürzung der sonst üblichen Zulassungsdauer kommen. Statt eines regulären Zeitraums von 10 bis 15 Jahren wurde die Zulassung einzelner Impfstoffe damals innerhalb weniger Monate erteilt.

Da der Patentschutz bereits mit der Anmeldung – nicht erst mit der Marktzulassung – beginnt, führt ein beschleunigtes Zulassungsverfahren auch dazu, dass der patentrechtliche Schutz über einen entsprechend längeren Zeitraum während der Vermarktung besteht. Auch dies hat weitreichende wirtschaftliche Implikationen für die betreffenden Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund werfen die erweiterten Befugnisse des WHO-Generaldirektors Fragen hinsichtlich Machtkonzentration und potenzieller Interessenkonflikte auf – insbesondere angesichts des Umstands, dass ein erheblicher Teil der WHO-Finanzierung auf freiwilligen Beiträgen privater und institutioneller Geber beruht, deren wirtschaftliche Interessen nicht immer zwangsläufig mit dem öffentlichen Gesundheits­wohl deckungsgleich sein müssen.

Massive Einflussmöglichkeiten der WHO auf „Abweichler“

In ihrer Anfragebeantwortung (1097/AB) betont die Gesundheitsministerin mehrfach, dass es sich bei Empfehlungen der WHO schon per definitionem um keine verbindlichen Rechtsvorschriften handelt.2 Dabei lässt sie jedoch einiges außer Acht:

Zwar verfügt die WHO über keine operativen Eingriffsmechanismen oder Exekutivgewalt gegenüber ihren Mitgliedstaaten. Dennoch kann sie über politische und diplomatische Mittel erheblichen Druck ausüben – insbesondere im Wege interner Abstimmungen, öffentlicher Kritik oder gezielter Einflussnahme durch andere, konform agierende Mitgliedstaaten. Ein solches An-den-Pranger-Stellen von ungehorsamen Mitgliedern hat sich bereits während der COVID-19-Pandemie als durchaus wirkungs­voll erwiesen, zumal auch ein Reputationsschaden eine unangenehme Konsequenz darstellt.

Hinzu kommt, dass sich viele Regierungen in ihrer politischen Praxis auf die Empfehlungen der WHO stützen, um weitreichende Maßnahmen zu rechtfertigen. Diese Dynamik erleichtert es nationalen Entscheidungsträgern, die Verantwortung für einschneidende politische Entscheidungen zumindest teilweise auf die WHO zu übertragen – mit dem Verweis auf internationale ·Verpflichtungen und wissenschaftliche Empfehlungen.

Wie verheerend der Einfluss der WHO ist, zeigte sich besonders deutlich während der Corona-Pandemie. Eine Organisation, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegt und maßgeblich von privaten Geldgebern und internationalen Konzernen finanziert wird, gab Empfehlungen ab, die in vielen Ländern-darunter auch Österreich- nahezu blind übernommen wurden. Anstatt auf gesunden Hausverstand, auf nationale Expertise und echte faktenbasierte Risikoabwägung zu setzen, ordnete sich die österreichische Regierung willfährig den WHO-Vorgaben unter – mit dramatischen Folgen.


 

Breiter Protest gegen Corona-Maßnahmen

Die politischen Maßnahmen, die unter Berufung auf die WHO getroffen wurden, führten zu beispiellosen Eingriffen in das tägliche Leben der Menschen: Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen, Zwangsmaßnahmen und eine Impfpflicht waren die dramatischen Folgen. Die Grundrechte wurden massiv eingeschränkt, Kritik wurde diffamiert, und demokratische Prozesse gerieten ins Hintertreffen. Wirtschaftlich entstand immenser Schaden - besonders für Klein- und Mittelbetriebe, während internationale Onlinekonzerne Rekordgewinne verzeichneten.

Die Ablehnung der Corona-Maßnahmen war in der Bevölkerung breit verankert, was sich neben den Massenprotesten auf der Straße auch in rund 250.000 Stellung­nahmen von Privatpersonen zu diesbezüglichen Gesetzesvorhaben im Jahr 2022 niederschlägt – ein eklatanter Unterschied zu den rund 200 Stellungnahmen im Jahr 2019, wie aus der Beantwortung einer Anfrage „Stärkung der direkten Demokratie durch Beteiligung an Volksbegehren, Petitionen, Bürgerinitiativen und Stellung­nahmerecht“ (12/JPR)[6] von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl hervorgeht.[7] Trotz dieser massiven Ablehnung und der offenkundigen Fehlentscheidungen, die das Land viele Milliarden Euro gekostet haben, verweigert die Bundesregierung eine offene parlamentarische Debatte über die Inhalte der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften.

Das Corona-Versagen in Zahlen und Fakten

Auch die psychischen und sozialen Folgen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, sind bis heute spürbar. Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage „Psychopharmaka-Verschreibungen für Kinder und Jugendliche infolge der Corona-Maßnahmen“ (2070/J)[8] des FPÖ-Abgeordneten Sebastian Schwaighofer lieferte dazu schockierende Details: Die Verschreibungen von Psychopharmaka, darunter Antidepressiva und Psychostimulanzien, an Kinder und Jugendliche sind zwischen 2018 und 2023 massiv gestiegen – die Zahl der betroffenen Patienten um 36%, die der Verordnungen um 57%. Besonders besorgnis-erregend ist der Anstieg bei weiblichen Jugendlichen mit einer Zunahme der Verordnungen um 93%.[9] Mindestens 37.000 Kinder und Jugendliche nahmen 2022 psychologische oder psycho­therapeutische Hilfe in Anspruch – die Dunkelziffer dürfte aber deutlich höher liegen. Viele Kinder und Jugendliche waren auf privat finanzierte Therapien angewiesen, weil das öffentliche System völlig überlastet und unzureichend war. Bereits 2021 explodierte die Zahl der stationären Aufenthalte junger Menschen mit psychischen Störungen auf eine Rekordauslastung von mehr als 83%, wie die Gesundheits­ministerin auf die parlamentarische Anfrage „Langzeit-folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche - psychische Gesundheit, soziale Isolation und gesundheitliche Versorgung“ (2057/J)[10] der FPÖ-Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik bekennen musste.[11] Die Suizidrate bei Unter-20-Jährigen stieg 2022 um 55%. Diese Fakten zeigen ein „psychisches Corona-Desaster“, für das Schwarz-Grün die Verantwortung trägt.

Eine weitere traurige Konsequenz befolgter WHO-Empfehlungen ist die evidente Zunahme von häuslicher Gewalt in Österreich. Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage „Corona-Aufbereitung im Justizbereich“ (2078/J)[12] des FPÖ-Abgeordneten Mag. Harald Stefan geht hervor, dass die durchschnittliche Anzahl verhängter Betretungsverbote in Gewaltschutzsachen in den Corona-Jahren 2020- 2022 im Vergleich zu den Jahren 2016-2019 um etwa 25,9% gestiegen ist.[13]

Zahlreiche Studien offizielle Statistiken und auch Daten und Fakten, zu deren Offenlegung im Rahmen von parlamentarischen Anfragebeantwortungen die Bundes­regierung von Mandataren der FPÖ gezwungen wurde, machen mittlerweile deutlich, dass viele der Maßnahmen unverhältnismäßig oder gar wirkungslos waren. Das Gesundheitssystem wurde nicht nur durch das Virus, sondern insbesondere durch Fehlsteuerung und Panikpolitik überlastet. Anstatt gezielt die Risikogruppen zu schützen, wurde mit der Gießkanne agiert – auf Basis einer globalen Erzählung, die maßgeblich von der WHO vorgegeben wurde.

Ebenfalls hat das Justizministerium in den betreffenden Jahren einen massiven Anstieg schwerer Kriminalität verzeichnet. Laut einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums nahmen in diesem Zeitraum Verurteilungen wegen schwer­wiegender Delikte deutlich zu, besonders erkennbar ist dies an den folgenden Zahlen: Schlepperei nach dem Fremdenpolizeigesetz stieg um 91,6%, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach dem Mediengesetz sogar um 800%. Weitere signifikante Anstiege verzeichneten Verurteilungen wegen schwerer Nötigung (+15,8%), Zwangsheirat (+25%), gefährlicher Drohung (+6,3%), beharrlicher Verfolgung – also Stalking – (+9,2%), fortgesetzter Gewaltausübung (+46,4%) sowie Mordes (+12,2%).[14]

Gerade diese Entwicklungen im strafrechtlichen Bereich sind eindeutig und ohne Zweifel auf die Coronapolitik und denkunmöglich auf Infektionen mit Corona zurückzuführen. Die Zahlen und Fakten weisen eindrücklich darauf hin, dass die überzogenen und einseitig ausgerichteten Maßnahmen nicht nur gesellschaftlichen Schaden angerichtet, sondern auch die innere Sicherheit des Landes nachhaltig untergraben haben.

All das zeigt: Der Einfluss der WHO auf nationale Gesundheitspolitik ist nicht nur problematisch, sondern gefährlich. Österreich muss wieder selbst entscheiden können, was für seine Bürger das Beste ist – ohne Druck von außen und ohne globale Einheitsvorgaben, die an der Lebensrealität vorbeigehen. Freiheit und nationale Souveränität dürfen niemals an internationale Organisationen ausgelagert werden, schon gar nicht an eine WHO, die in keiner Weise den Bürgern gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Pandemievertrag als zweite Säule der WHO-Bevormundung

Ebenso gefährlich wie die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften ist der im Mai 2025 von einer Mehrheit der WHO-Mitgliedstaaten angenommene Pandemievertrag. Dahinter verbirgt sich ein massiver Eingriff in die nationale Souveränität und demokratische Selbstbestimmung Österreichs. Der Vertrag wird wirksam, sobald mindestens 60 Staaten ihn ratifiziert haben.

Österreich hat die Möglichkeit, den Vertrag nicht zu ratifizieren und sich diesem internationalen Diktat zu entziehen. Ein solcher Vertrag, der zentrale Entscheidungen über die Gesundheitspolitik in die Hände einer fremdgesteuerten Organisation legt, ist mit der österreichischen Demokratie unvereinbar. Dies sehen auch zehntausende Bürger so und haben daher die freiheitliche Petition „WHO-Pandemievertrag stoppen“[15] unterzeichnet. Auch die gleichlautende parlamentarische Petition brachte es bereits auf mehr als 11.000 Unterschriften.[16]

Widerspruchsrecht der Mitgliedsstaaten

Auch die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die dem WHO-Generaldirektor weitreichende Entscheidungsbefugnisse einräumen, wurden formell beschlossen, wenngleich der Prozess der Beschlussfassung nicht den Satzungen der WHO entsprach. Allerdings steht es jedem Mitgliedstaat frei, innerhalb von zehn Monaten ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung Widerspruch gegen die Änderungen einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Notifizierung durch den Generaldirektor der WHO. Laut der Antwort auf die parlamentarische Anfrage beim EU-Parlament zu E-001627 /2024 fand die Notifizierung am 19. September 2024 statt. Die Frist endet sohin am 19. Juli 2025.

Erfolgt ein solcher Widerspruch fristgerecht, treten die neuen Regelungen für den betreffenden Staat nicht in Kraft.

Die Gesundheitsministerin hat in der Anfragebeantwortung 1097/AB2 bekannt gegeben, dass Österreich die gezielten Änderungen der IGV zu unterstützen beabsichtigt. Das hätte jedoch aufgrund der genannten Gründe verheerende Auswirkungen auf die staatliche Souveränität, die nationale Gesundheit und damit auch auf die Sicherheit unserer Bürger.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, unverzüglich und ausdrücklich den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu widersprechen und sicherzustellen, dass dieser Widerspruch bis zum 19. Juli 2025 bei der WHO einlangt, um die nationale Souveränität Österreichs in Gesundheitsfragen zu wahren.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag im Sinne des§ 74a Abs 1 iVm § 93 Abs 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.



[1]     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/1240

[2]     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1097

[3]     https://open.who.int/2024-25/contributors/contributor

[4]     https://www.cnbc.com/2019/01/23/bill-gates-turns-10-billion-into-200-billion-worth-of-economic-benefit.html

[5]     https://www.who.int/about/funding/contributors

[6]     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/JPR/12

[7]     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ABPR/15

[8]     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2070

[9]     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1500

[10]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2057

[11]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1644

[12]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2070

[13]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1828/imfname_1699578.pdf

[14]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1828/imfname_1699577.pdf

[15]   https://www.who-pandemievertrag-stoppen.at/

[16]   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/PET/6?selectedStage=100