364/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 09.07.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Schluss mit den Förderungen für Vollspaltenböden!
BEGRÜNDUNG
Seit dem Beschluss der Regierung zur neuen Regelung bzgl. der Schweinehaltung ist klar: Es wird keinen zeitnahen gesetzlichen Ausstieg aus Vollspaltenböden geben – im Gegenteil wird der „strukturierte Vollspaltenboden“ per Gesetz einzementiert. Zum Leidwesen der Schweine, die weiterhin über ihren eigenen Ausscheidungen leben müssen und eng zusammengepfercht in zwangsbelüfteten Ställen ihr kurzes Leben fristen. Und zum Leidwesen der Bäuerinnen und Bauern, die – sofern sie nicht von selbst auf höheres Tierwohl umstellen – trotz Umbaunotwendigkeit in der Tierhaltung nicht den gesellschaftlichen Ansprüchen der Zukunft genügen.
Neben dem weiteren Kampf für gesetzlich bindende Tierhaltungsstandards, die dem Tierschutz genügen und die Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen, bedarf es daher unbedingt auch sofortiger Maßnahmen, um Investitionen in langfristig haltbare, dem Tierwohl entsprechende Haltungssysteme zu lenken. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Budgets ist es ein Gebot der Stunde, keine Investitionen in gesetzliche Mindeststandards mehr zu fördern, sondern die Gelder der österreichischen Steuerzahler:innen in zukunftsfähige Haltungssysteme zu lenken.
In der Gemeinsamen Agrarpolitik wird über die Investitionsförderung auch der Stallneu- und umbau gefördert. Im Grünen Bericht 2024 sind für die GAP 2014-2020 die Anteile an „Stallbau, besonders tierfreundliche Haltung“ und „Stallbau, Mindeststandard“ ausgewiesen. Dort ist ersichtlich, dass für Rinder, Geflügel, Schafe und Ziegen zu über 90% in „besonders tierfreundliche Haltung“ investiert wird, während bei Schweinen nur 52% der Investitionen in diese Kategorie fielen. 48% der Investitionen entfielen daher in diesem Zeitraum auf Ställe mit Vollspaltenböden. Zwar ist bis 2024 der Anteil für „besonders tierfreundliche Haltungssysteme“ laut Anfragebeantwortung 647/AB auf 76% gestiegen, das bedeutet aber weiterhin, dass ca. ¼ aller geförderten Investitionen in diesem Bereich in Vollspaltenböden fließt. Im Jahr 2023, wo es insgesamt die meisten Investitionen der letzten Jahre in Stallbauten für Schweine gab, wurden über 2 Mio. Euro an Steuergeldern für Haltungseinrichtungen mit Vollspaltenboden ausgegeben.
Im Sinne einer zukunftsorientierten und effizienten Nutzung von Steuergeld und der Förderung des Tierwohls müssen die Richtlinien für die Investitionsförderung dringend geändert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Sonderrichtlinie für Projektförderungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung hinsichtlich der Maßnahmen „Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion“ so abzuändern, dass keine Investitionen in Stallbauten auf gesetzlichem Mindeststandard (z.B. strukturierte Vollspaltenböden) mehr gefördert werden, sondern dass Förderungen nur noch für die deutliche Erhöhung des Tierwohlstandards entsprechend den Bedürfnissen der Tiere bezogen werden können.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.