371/A XXVIII. GP

Eingebracht am 09.07.2025
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (Feuerwehr-Entbürokratisierungsgesetz)

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (Feuerwehr-Entbürokratisierungsgesetz)

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Normverbrauchsabgabegesetz – NoVAG 1991, BGBl. Nr. 695/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2025, wird wie folgt geändert:

 

1.  In § 3 Abs. 1 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren.“

 

2.  In § 3 Abs. 3 entfällt die Z 7.

 

 

Begründung

 

Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass die aktuell nachteilige gesetzliche Regelung, dass Freiwillige Feuerwehren bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen die NoVA vorerst zahlen müssen und sich diese erst im Anschluss rückvergüten lassen können, angepasst wird, um den  nicht unerheblichen und vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Feuerwehren zu beheben und eine Entlastung der heimischen Feuerwehren zu gewährleisten. Damit wird den Feuerwehren die Last einer Vorfinanzierung abgenommen, ohne dass dabei zusätzliche Kosten entstehen.

 

Hintergrund des Antrages ist folgender Sachverhalt: Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt sind. Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend, d.h. zu mehr als 80 Prozent als Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden, sind derzeit von der NoVA, aber nur im Wege der Vergütung (§ 12 iVm § 3 Abs. 3 Z 7 NoVAG 1991) befreit.

 

Um die Dimension dieser Verbesserung zu verdeutlichen, muss ein Blick auf die österreichischen Feuerwehren geworfen werden.  In Österreich gibt es  aktuell 4.767 Feuerwehren, darunter 4.450 Freiwillige Feuerwehren, die im Jahr 2024 knapp 250.000 technische Einsätze – von Pumparbeiten bei Überflutungen bis hin zu Einsätzen bei Verkehrsunfällen – im Dienste der Allgemeinheit absolviert haben. Rund 355.000 Menschen engagieren sich in Österreich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit und Katastrophenschutz.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen und eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.