Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (Feuerwehr‑Entbürokratisierungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Normverbrauchsabgabegesetz – NoVAG 1991, BGBl. Nr. 695/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird folgende Z 3 angefügt:

         „3. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren.“

2. In § 3 Abs. 3 entfällt die Z 7.