374/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2025
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

betreffend mehr Transparenz und Kontrolle bei Gegengeschäften im Verteidigungsbereich sicherstellen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Mit der medialen Ankündigung, dass eine Taskforce für Industriekooperationen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eigerichtet werden soll, wurde ein erster Schritt gesetzt, um Gegengeschäfte im Zuge von Rüstungsbeschaffungen neu zu regeln.[1]

 

Ziel ist es, die sicherheitsrelevante industrielle Produktion zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und Wertschöpfung im Inland zu generieren.

 

Gleichzeitig zeigen vergangene Fälle – allen voran der Eurofighter-Komplex – dass derartige Gegengeschäfte ein erhebliches Risiko für Intransparenz, Wettbewerbsverzerrung und Korruption bergen. Der Bericht von Transparency International[2] stellte Österreich in Bezug auf Transparenz und Korruptionsanfälligkeit bei Verteidigungsbeschaffungen ein äußerst schlechtes Zeugnis aus – vergleichbar mit Staaten wie Indonesien oder Russland.

 

Die EU-Richtlinie 2009/81/EG zur Koordinierung von Vergabeverfahren im Verteidigungsbereich verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einhaltung grundlegender Vergabeprinzipien: Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb. In der Praxis werden diese Prinzipien in Österreich jedoch nur unzureichend umgesetzt, bzw. man sieht sich zu ihrer Anwendung nicht verpflichtet – sowohl im Vorfeld (Veröffentlichung von Ausschreibungen) als auch im Nachhinein (Nachvollziehbarkeit der Zuschlagsentscheidung, parlamentarische Kontrolle, Offenlegung der Verträge).

 

Wenn die Bundesregierung künftig verstärkt auf Gegengeschäfte setzen will, dann braucht es dazu klare rechtliche und verfahrensmäßige Leitplanken: transparente Kriterien, nachvollziehbare Entscheidungen, faire Wettbewerbsbedingungen und eine wirksame parlamentarische Kontrolle.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Durchführung von Gegengeschäften im Verteidigungsbereich auf eine rechtlich transparente und kontrollierbare Grundlage stellt.

 

Dabei sollen insbesondere folgende Punkte umfasst werden:

·         die Festlegung klarer Kriterien und Verfahren, orientiert an der EU-Richtlinie 2009/81/EG;

·         die verpflichtende Veröffentlichung aller Ausschreibungen sowie der Vergabeentscheidungen unter Berücksichtigung berechtigter Geheimhaltungsinteressen;

·         die Einrichtung eines öffentlichen Registers für Gegengeschäfte mit nachvollziehbaren Angaben zu Art, Umfang und wirtschaftlichem Nutzen;

·         die Vorlage sämtlicher Verträge und Absichtserklärungen an den Nationalrat;

·         die Einbindung unabhängiger Kontrollinstanzen wie Rechnungshof und Finanzprokuratur in allen relevanten Phasen;

·         sowie eine regelmäßige Berichtspflicht an das Parlament über abgeschlossene, laufende und geplante Gegengeschäfte samt deren wirtschaftlichen Effekten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250708_OTS0104/bmwet-und-bmlv-setzen-gemeinsame-taskforce-fuer-industriekooperationen-ein

[2] https://ti-defence.org/wp-content/uploads/2016/07/160728-EU-Commission-Defence-Directive-Evaluation-Paper.pdf