381/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Arnold Schiefer, Dr. Barbara Kolm, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Investitionsfreibetrag erhöhen und heimische Wirtschaft entfesseln

 

 

Die österreichische Wirtschaft befindet sich in einer schwierigen Lage. Corona und seine Folgen, hohe Energiepreise, stark steigende Produktionskosten und eine enorme Inflation haben dazu geführt, dass Betriebe abwandern und die Finanzlage vieler heimischer Unternehmen schwierig ist.

 

Österreich ist das Schlusslicht in der EU! Das Bruttoinlandsprodukt wird laut EU-Kommission und diversen Wirtschaftsinstituten heuer das dritte Jahr in Folge schrumpfen. Die Inflation bleibt mit 2,9 Prozent deutlich über dem EU-Schnitt und dem Zielwert von 2 Prozent. Und auch das Defizit wird weit über den EU-Vorgaben liegen.

 

Die aktuell herrschende Unsicherheit am heimischen Arbeits- und Wirtschaftsstandort mit fehlenden Maßnahmen seitens der österreichischen Bundesregierung haben Österreich und seine Wirtschaftsbetriebe in eine Lage gebracht, dass immer weniger investiert wird und nicht zuletzt aufgrund der herrschenden Unsicherheit Investitions-kapital aus Österreich abfließt.

 

Ohne echte Strukturreformen und ohne Entlastung bei Steuern und Abgaben wird sich die österreichische Wirtschaft und damit letztendlich das österreichische Budget aber nicht erholen.

 

Eine Maßnahme zur Ankurbelung der Wirtschaft ist der Investitionsfreibetrag (IFB). Seit dem Jahr 2023 kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein Investitionsfreibetrag von 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen, von maximalen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 1 Million Euro im Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

 

Aufgrund der aktuellen Lage ist es sinnvoll, den IFB zu adaptieren. So soll der IFB grundsätzlich auf 15 % festgesetzt und die Ökokomponente auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Für die kommenden 2 Jahre soll der IFB zudem auf 20 % für Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro im Wirtschaftsjahr erhöht werden. Die Maßnahme stimuliert Investitionen und finanziert sich über den Regierungszeitraum selbst, da es sich lediglich im ersten Schritt um steuerliche „Vorzieheffekte“ handelt, was auch von den Experten im Budgetausschuss bestätigt wurde.

 

Im Sinne der heimischen Wirtschaft stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft den Investitionsfreibetrag unabhängig einer allfälligen Ökokomponente auf 15 % festsetzt. Befristet für die kommenden 2 Jahre soll der Investitionsfreibetrag 20 % betragen und jeweils von Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von maximal 1.5 Millionen Euro in Anspruch genommen werden können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.